08.01.2014, 11:10 Uhr
Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft in Albertville am 8. Januar:
„Warum eigentlich Staatsanwaltschaft?“ wird sich manch einer fragen, schließlich verletzte sich Schumacher ohne Fremdeinwirkung. Es ist jedoch ein normales Vorgehen, dass im Falle eines Unfalls auf der Skipiste ein Verfahren eingeleitet wird, um eventuelle Vergehen wie zum Beispiel eine unzureichende Sicherung der Piste zu klären.
Staatsanwalt Patrick Quincy begrüßt die anwesenden Pressevertreter, der Saal ist bereits wegen Überfüllung geschlossen. Er führt aus, dass das Ermittlungsverfahren durch Vernehmung von Skifahrern, Helfern, Polizisten und Ärzten bereits weit fortgeschritten ist. Die Auswertung der Helmkamera sei im Gange. Einen weiteren Film, wie es in der Presse berichtet wurde, habe die Staatsanwaltschaft nicht erhalten.
Der Ablauf des Unfalls wird knapp dargestellt: Um 11 Uhr am Unfalltag sei Schumacher bis zu einer Gabelung einer Piste gefahren, dort sei er in einer Kehre 3 bis 6 Meter abseits der Piste gefahren; nachdem sich sein Ski verfangen hatte, stürzt er mit dem Kopf auf einen Felsen, der sich ungefähr 3,5 Meter weiter unten und ca. 8 Meter vom Pistenrand entfernt befand. Dort wird er bewusstlos aufgefunden.
Der vorhandene Film der Helmkamera sei 2 Minuten lang und gut auswertbar, durch Einzelbildanalyse soll der Hergang des Unfalls noch genauer dargestellt werden.
Zur Geschwindigkeit stellt der Staatsanwalt klar, dass dies noch genauer geprüft werde. Ein Kommandant der Bergwacht erklärt: Schumacher sei mit „angemessener Geschwindigkeit“ am linken Pistenrand gefahren, daraufhin befuhr er den Bereich außerhalb der Piste mit gleichbleibender, immer angepasster Geschwindigkeit. Die normierten Markierungen an der Piste und deren Begrenzung sollen vorhanden gewesen sein. Schumacher befand sich auf einem nicht mehr als Piste ausgewiesenen Gebiet.
Das nationale Skiinstitut in Chamonix prüft die Ausrüstung Schumachers, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Nach dem Unfall stellten sich die Ski mit den Bindungen in gutem Zustand, fast neu, dar. Ein Ski ist wohl über ein festes Hindernis geschrammt. Der Helm sei in zwei Teile zerbrochen gewesen.
Auf Nachfrage, ob er Schumachers Verhalten als „unvorsichtig“ einstufe, verweigert der Staatsanwalt eine Einschätzung. Über strafrechtliche Konsequenzen in welche Richtung auch immer möchte Quincy noch keine Antwort geben. Nach seiner Einschätzung sei Schumacher ein guter Skifahrer, der die Pistenverhältnisse in Méribel kannte und aus eigenem Entschluss abseits der Piste gefahren sei.
Ein Mitarbeiter der Bergwacht stellt dar, dass bei den schwachen Schneeverhältnssen in diesem Winter das Fahren außerhalb der gesicherten Pisten gefährlicher als üblich sei, da es sowohl blank liegende als auch versteckte Felsen gebe.
Die Darstellung, dass Schumacher die Piste verlassen hätte, um einem Freund zu helfen, wird durch das Video nicht bestätigt. Das Video stellt allerdings nicht die gesamte Abfahrt dar.
Im Gebiet des Unfalls soll es durchschnittlich 50 Unfälle im Jahr geben, die Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.
Über den Gesundheitszustand Michael Schumachers sieht sich der Staatsanwalt nicht in der Lage zu berichten, dies sei auch nicht seine Zuständigkeit.
Die ermittelnden Behörden bedanken sich bei der Familie Schumachers für die Kooperation.
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Neueste Informationen aus der Pressekonferenz am 31.Dezember 2013:
Es wurde, nach Absprache mit den Angehörigen, ein neuerlicher, zweistündiger chirurgischer Eingriff am Schädel des verunglückten Rennfahrers vorgenommen, nachdem am gestrigen Nachmittag eine leichte Besserung des Zustandes eintrat.
Die Operation diente dazu, den Schädelinnendruck nachhaltiger zu senken, was augenscheinlich auch gelang. Das Hämatom im Gehirn ist somit besser unter Kontrolle.
Der Gesamtzustand ist nach Auskunft der Ärzte am heutigen Tag besser als gestern, die weiteren Verletzungen am Gehirn können durch die Senkung des Schädelinnendrucks besser behandelt werden. Der chirurgische Eingriff gelang lehrbuchmäßig und gibt den behandelnden Ärzten ein größeres Zeitfenster, weitere Behandlungen zu planen.
Das Resümee der versammelten Ärzte: Die Situation ist besser als noch gestern, man könne jedoch noch nicht von einer Entspannung sprechen, Schumacher befindet sich weiterhin in Lebensgefahr. Es sei noch viel zu früh, von einem „Aufwachvorgang“ zu sprechen. Das künstliche Koma werde so lang wie nötig aufrecht erhalten. Eine „Stabilisierung des Gesamtzustandes“ könne bejaht werden, es gibt kleine Zeichen der Besserung, die auch die Ärzte überrascht haben. Allerdings habe Michael Schumacher noch einen langen Weg vor sich. Für den weiteren Ablauf will das Behandlungsteam keine Vorhersagen abgeben, dies halten sie für „unredlich“.
Eine Verlegung des Patienten ist zum momentanen Zeitpunkt in keiner Weise möglich.
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Pressekonferenz der Ärzte in Grenoble am 30. Dezember 2013:
Nach Auskunft der behandelnden Ärzte in Grenoble ist der Zustand von Michael Schumacher weiter sehr kritisch. Er wurde aufgrund der Schwere der Verletzung in ein künstliches Koma versetzt, im Gehirn sind mehrere Blutungen aufgetreten sowie ein gesteigerter Hirndruck. Schumacher wurde daraufhin operiert, um den Druck auf das Gehirn zu verringern. Damit soll eventuell ein weiterer Eingriff am Schädel vorbereitet werden und die Sauerstoffversorgung des Gehirns gewährleistet werden. Die äußere Verletzung ist auf der rechten Seite des Kopfes, allerdings sind beide Gehirnhälften betroffen.
Die Ärzte bezeichnen seinen Zustand als sehr ernst. Ohne Helm wäre der Unfall mit Sicherheit tödlich verlaufen.
Auf der Pressekonferenz halten sich die Ärzte mit ihren Kommentaren aus Rücksicht auf die Familie eher bedeckt, sie wollen zu den Aussichten auf Rekonvaleszenz keine Angaben machen, da dies zur Stunde noch nicht absehbar sei.
Die Familie des Rennfahrers sei am Krankenbett.
uk / Aufmacherfoto: Schumi_di_GP_Kanada_2011.jpg: Mark McArdle, Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic