09.03.2012, 16:38 Uhr
Die Neuwahlen sind wegen des Ablaufs der sechsjährigen Amtszeit oder wegen des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt erforderlich. Die Gemeinde- bzw. Stadträte sowie die Kreisräte bleiben davon unberührt. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Bürgermeisterwahlen und der Landratswahl können am Wahlabend aktuell im Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung abgerufen werden.
Die Amtszeit von berufsmäßigen Ersten Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten beträgt grundsätzlich sechs Jahre. Teilweise fällt der Beginn der Amtszeit jedoch nicht mit dem Beginn der Wahlzeit der Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte zusammen oder es scheiden Amtsinhaber vorzeitig aus, so dass für diese Bürgermeister und Landräte Wahlen außerhalb der allgemeinen Kommunalwahlen (zuletzt am 2. März 2008) stattfinden. Für die im Frühjahr 2012 ausscheidenden berufsmäßigen Bürgermeister und Landräte wurden die erforderlichen Neuwahlen – soweit möglich – einheitlich auf den 11. März 2012 festgelegt.
Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wird am 11. März 2012, frühestens ab 19 Uhr, also etwa eine Stunde nach Schließung der Wahllokale, 33 Schnellmeldungen mit den vorläufigen Ergebnissen der Bürgermeisterwahlen und der Landratswahl erhalten. Diese Wahlergebnisse werden entsprechend dem Eingang im Internetangebot des Landesamts laufend bekannt gemacht.
http://www.wahlen.bayern.de/kommunalwahlen
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