fotograf: Simon Katzer
26.01.2022

Sommerreifen im Winter? Welche Bußgelder aktuell drohen

Glätte, eine dicke Schneeschicht auf dem Dach und vereiste Scheiben – Autofahren macht im Sommer irgendwie mehr Spaß. Falls Sie Auto fahren, dann kennen Sie vermutlich auch die O-bis-O-Regel. Und wenn Sie die missachten, dann könnte es teuer werden! Denn wer bei Eisglätte mit Sommerreifen fährt, der kriegt Ärger. Welche Regeln im Winter noch besonders wichtig sind:

Im Stand das Auto schonmal aufheizen

Das hat sich beim Schneekratzen wahrscheinlich so eingeschlichen – draußen kratzt der Fahrer die Scheiben frei und damit es schneller geht, wird drinnen schonmal schön der Motor aufgeheizt. Im Stand den Motor warmlaufen lassen ist aber nicht erlaubt. Neben dem unnötigen Lärm ist das auch noch schlecht für die Umwelt. Erwischt Sie dabei jemand, klingelt die Kasse! 80 Euro kostet der Spaß.

Sommerreifen im Winter

„Situative Winterreifenpflicht“ – was heißt das eigentlich? Autofahrer sind dazu verpflichtet, dass wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen Auto fahren, die Winterreifen drauf sind – also bei Reif- und Eisglätte, bei Schnee, Schneematsch und natürlich bei Glatteis. Sommerreifen sind dann strengstens verboten, weil Sie zu unsicher sind. Schon bei +7 Grad sind Winterreifen deutlich besser und sicherer als die für den Sommer. Kostenpunkt: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie deshalb einen Unfall bauen, sind 100 Euro fällig.


Bild: ADAC SRT_EPG Italy 2016

Auto-Kennzeichen nur für die schönen Monate im Jahr

Haben Sie zufällig einen Oldtimer, ein Wohnmobil oder vielleicht ein Motorrad in der Garage stehen? Dann haben die vielleicht auch nur ein Saisonkennzeichen für die schönen Monate im Jahr. Abseits von dem Zeitraum, in dem das Fahrzeug versichert ist, darf natürlich nicht damit gefahren werden und es darf auch nicht umgeparkt werden. Werden Sie dabei erwischt sind um die 50 Euro fällig.

Nur „Guckloch“ in der Frontscheibe freigekratzt

Morgens im Stress und dann ist auch noch die Scheibe zugefroren. Ein kleines Sichtfenster reicht schon, denken Sie? Vorsicht! Da kann ein Knöllchen auf Sie zukommen. Wer die Scheiben nicht großflächig von Eis und Schnee befreit, muss mit 10 Euro Strafe rechnen. Die Sicht darf nicht behindert werden auch Scheinwerfer und Blinker müssen frei sein. Wenn dann auch noch Ihr Kennzeichen unlesbar ist, sind nochmal 5 Euro mehr fällig. Übrigens, hier ein paar Tipps wie die Scheibe am schnellsten frei wird.


Bild: Gefrorene Scheibe

Schnee auf dem Dach nicht vergessen!

Die Scheiben sind endlich frei – los geht die Fahrt! Stopp, Ihre Arbeit ist damit noch nicht erledigt. Auch die dicke Schneeschicht auf dem Autodach und der Motorhaube muss runter. Sonst kann der Schnee während der Fahrt vom Dach wehen und dem Hintermann die Sicht versperren. Oder Sie bremsen und die Schneemasse fliegt Ihnen auf Ihre eigene Frontscheibe ins Sichtfeld. Das bedeutet in jedem Fall: Unfallgefahr und sie blechen 25 Euro, wenn Sie damit erwischt werden.

Nebellicht an!

Wenn Sie bei schlechter Sicht nur das Tagfahrlicht anhaben, dann zahlen Sie! Denn bei Nebel, Regen oder Schnee muss das Abblend-Licht an. Damit leuchten auch Ihre Rückleuchten und die Autofahrer hinter Ihnen erkennen Sie besser. Vergessen Sie das Abblendlicht, dann kostet Sie das innerorts 25 Euro. Passiert Ihnen das auf der Landstraße, dann winken sogar ein Punkt in Flensburg und 60 Euro.

Sie sind gar nicht jeden Tag mit dem Auto unterwegs? Dann schauen Sie hier, wie Sie bei Glätte auch mit dem Radl oder zu Fuß sicher ans Ziel kommen.

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