Das Konzept werde sich an dem österreichischen orientieren.
Ab Freitagnacht, 0 Uhr, wird es für 2 Wochen grundlegende Ausgangsbeschränkungen geben.
Friseure und Baumärkte sollen geschlossen haben, genauso wie Restaurants – ab Samstag, 21. März, soll es nur noch „To-Go“ oder „Drive-in“- Möglichkeiten geben.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Zum Beispiel um zur Arbeit zu gehen, für notwendige Einkäufe, Arzt- oder Apothekenbesuche, um Hilfsbedürftigen unter die Arme zu greifen oder für Besuche von Lebenspartnern.
Sport draußen oder Spazieren gehen ist erlaubt, allerdings nur allein oder in Begleitung der Familie oder der Personen, mit denen man zusammenlebt.
Das Einhalten des Gebots soll durch die Polizei kontrolliert werden.
Auch die Besuchsregeln für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime werden weiter eingeschränkt. Die Besuche würden jetzt weitgehend untersagt, sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Es solle aber weiter möglich sein, dass sich etwa die Familie von einem Sterbenden verabschiedet oder dass ein Vater bei der Geburt seines Kindes dabei sein könne.
Für die Vernünftigen ändere sich durch die Beschränkung gar nicht so viel, sagte Söder.
Aber für die Unvernünftigen gebe es nun ein genaues Regelwerk.
Auch der Wirtschaftsminister appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, die Ausgangsbeschränkung ernst zu nehmen.
„Gehen Sie mit Vernunft zum Einkaufen. Keine Hamsterkäufe, aber auch nicht wegen einem Glas Gurken.“
Hubert Aiwanger
Das Einhalten der Maßnahmen wird durch Polizeikontrollen kontrolliert. Wer sich nicht an die Beschränkungen hält, dem drohen Strafen von bis zu 25.000 Euro.