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28.12.2022

Silvester in München: Wo darf man kein Feuerwerk zünden?

Silvester: Feuerwerksverbot in Münchens Innenstadt

Aus Sicherheitsgründen gilt in einigen Bereichen der Münchner Innenstadt in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot. Zwischen dem 31. Dezember 2022 ab 21 Uhr bis 2. Januar 2023 um 2 Uhr morgens ist das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2, F3, F4 und sonstiger Pyrotechnik verboten – also alles zwischen Klein- und Großfeuerwerk.

Einzig erlaubt sind Gegenstände der Kategorie F1, also Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, wie Knallerbsen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen.

Vom Mitführverbot sind Anwohner ausgenommen.

Diese Bereiche sind vom Feuerwerksverbot an Silvester in München betroffen

Marienplatz

Marienplatz, bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 und Viktualienmarkt Hausnummer 2 begrenzt durch die anliegenden Gebäude

Rindermarkt

vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5 Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude

Rosenstraße

Rosenstraße bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude

Kaufingerstraße und Neuhauser Straße

Kaufingerstraße und Neuhauser Straße bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), begrenzt durch die anliegenden Gebäude sowie der angrenzenden Stichstraßen

Karlsplatz (Stachus)

Karlsplatz, westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude

Weinstraße

Weinstraße bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude und angrenzenden Stichstraßen

Dienerstraße

Dienerstraße bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude


Wie im vergangenen Jahr ist auch dieses Mal wieder eine Böller-Verbotszone in München vorgesehen.

Böllerverbot in München: Im Mittleren Ring nicht erlaubt

Innerhalb des Mittleren Rings gilt am gesamten 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 wieder ein Böllerverbot.

An diesen beiden Tagen ist es nicht erlaubt, pyrotechnische Artikel ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller, Böller) abzubrennen.


An allen bayerischen Schlössen gilt Feuerwerksverbot

Am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 herrscht das Verbot ganztägig rund um alle bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen. Der Grund: Die akute Brandgefahr aufgrund der Böller und Feuerwerkskörper.

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