Aus Sicherheitsgründen gilt in einigen Bereichen der Münchner Innenstadt in der Silvesternacht ein Feuerwerksverbot. Zwischen dem 31. Dezember 2022 ab 21 Uhr bis 2. Januar 2023 um 2 Uhr morgens ist das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2, F3, F4 und sonstiger Pyrotechnik verboten – also alles zwischen Klein- und Großfeuerwerk.
Einzig erlaubt sind Gegenstände der Kategorie F1, also Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, wie Knallerbsen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen.
Vom Mitführverbot sind Anwohner ausgenommen.
Marienplatz
Marienplatz, bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 und Viktualienmarkt Hausnummer 2 begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Rindermarkt
vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5 Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Rosenstraße
Rosenstraße bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Kaufingerstraße und Neuhauser Straße
Kaufingerstraße und Neuhauser Straße bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), begrenzt durch die anliegenden Gebäude sowie der angrenzenden Stichstraßen
Karlsplatz (Stachus)
Karlsplatz, westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Weinstraße
Weinstraße bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude und angrenzenden Stichstraßen
Dienerstraße
Dienerstraße bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Wie im vergangenen Jahr ist auch dieses Mal wieder eine Böller-Verbotszone in München vorgesehen.
Innerhalb des Mittleren Rings gilt am gesamten 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 wieder ein Böllerverbot.
An diesen beiden Tagen ist es nicht erlaubt, pyrotechnische Artikel ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller, Böller) abzubrennen.
Am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 herrscht das Verbot ganztägig rund um alle bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen. Der Grund: Die akute Brandgefahr aufgrund der Böller und Feuerwerkskörper.