Ein Mikrofon ist zu sehen. Foto: Friso Gentsch/Archiv
12.04.2018

Sicherheitsdienstmitarbeiter der S-Bahn müssen Strafe zahlen

Sie haben gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung keinen Einspruch eingelegt, wie ein Sprecher des Amtsgericht München am Donnerstag mitteilte. Damit kommen auf die beiden Männer Tagessätze im dreistelligen Bereich zu. Sie sind somit vorbestraft. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Die Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma im Auftrag der Bahn waren bei einer Fahrkartenkontrolle im Juni 2017 gewaltsam gegen einen vermeintlichen Schwarzfahrer vorgegangen. Daraufhin packten die zwei Kontrolleure den damals 48-Jährigen und schleppten ihn im Würgegriff aus dem Zug.

Die Bundespolizei hatte Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung eingeleitet. Ein Video des Vorfalls wurde in sozialen Netzwerken und auf Nachrichtenseiten tausendfach geteilt und hatte bundesweit für Empörung gesorgt. Die beiden Kontrolleure wurden nach Angaben eines Bahnsprechers seit dem Vorfall nicht mehr in Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn eingesetzt.

dpa-infocom

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