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12.04.2021

Shoppen nur mit Test und Testpflicht an Schulen: Das gilt ab heute!

Testpflicht an den Schulen

Unabhängig vom Inzidenzwert dürfen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder nach den Osterferien nur mit einem negativen Testergebnis am Unterricht teilnehmen. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 öffnen die Schulen im Wechselunterricht, über 100 dürfen nur die Abschlussklassen und die Schüler der vierten Klasse in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Neue Regeln im Einzelhandel

Ab dem 12. April werden Baumärkte, Gärtnereien, Buch- und Schuhläden  wie die anderen Geschäfte im Einzelhandel gesehen – erhalten also keine Sonderrechte mehr, wie zuvor. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 darf zwar mit Termin geshoppt werden, aber es braucht einen negativen Corona-Test. Lebensmittelläden, Drogerien und Apotheken bleiben unabhängig von der Inzidenz geöffnet. Der Handelsverband Bayern rechnet mit einem Chaos im Einzelhandel – viele Fragen seien noch offen.

Was gilt in München und der Region?

In München greift nach einigem Schwanken und einer RKI-Datenpanne ab Mittwoch (14. April) die Notbremse.

https://twitter.com/StadtMuenchen/status/1381586740067106818

Diese gilt seit Sonntag wieder im Kreis Erding, im Landkreis Fürstenfeldbruck voraussichtlich ab Dienstag (13. April). Im Raum Landsberg wurde dagegen am Sonntag wieder gelockert, am Montag lag der Wert allerdings laut RKI wieder über 100. Am Montagmorgen liegen nur noch die Kreise Starnberg und Ebersberg unter der 100er Marke. 

Welche Regeln gelten wo? Hier lesen Sie die aktuellen Regeln!

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