Bild: Julian Stratenschulte
13.03.2020

Schulschließungen in Bayern

In Bayern sind ab Montag alle Schulen, Kindergärten und Kitas geschlossen. Darf ich als Elternteil einfach von der Arbeit fernbleiben, um mein Kind zu Hause zu betreuen?

Laut Ministerpräsident Söder können die Wochen bis zu den Osterferien entscheidend sein, um die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich einzudämmen.

Für Kinder von Eltern, die im Bereich der systemkritischen Berufe arbeiten, sollen Notfallbetreuungen eingerichtet werden. Das sind beispielsweise Kinder von medizinischem Personal von Krankenhäusern, aber auch für Kinder von Polizeibeamten. Die Betreuungen sollen für Kinder der Klassen 1 bis 6 eingerichtet werden. Ministerpräsident Söder nannte auch Unterricht im Netz als Möglichkeit, den Unterricht fortzuführen.

Was, wenn mein Kind erkrankt ist?

Ist das eigene Kind erkrankt, steht es Eltern zu, zu Hause zu bleiben und sich um das Kind zu kümmern. Pro Kind darf je ein Elternteil jeweils zehn Arbeitstage im Jahr fehlen – bei Alleinerziehenden sind das 20 Arbeitstage. Auch müssen sie dem Arbeitgeber entsprechende Nachweise liefern können, dass das Kind wirklich ernsthaft pflegebedürftig ist.

Wie reagiere ich auf die Schulschließungen?

Wenn ihr Kind gesund ist, aber z. B. aufgrund des Alters betreut werden muss, darf ein Elternteil zu Hause bleiben. Allerdings müssen Sie dafür zunächst „alle zumutbaren Anstrengungen“ unternehmen, eine andere Betreuungsmöglichkeit (z.B. durch Freunde oder Verwandte) zu organisieren.

Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit, gilt das sogenannte Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers (§ 616 im BGB). Sie sind dann laut Gesetz „persönlich verhindert“ und müssen keinen Urlaub nehmen, um Ihr Kind zu betreuen, sondern werden für wenige Tage freigestellt  und werden – sofern nicht anders im Arbeitsvertrag geregelt – dennoch bezahlt. Die erlaubte Zeitspanne hierfür kann zwischen drei Tagen bis zu zwei Wochen liegen.

Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber!

Es ist wichtig, jetzt das Gespräch mit dem Chef zu suchen: Auch Home-Office, der Abbau von Überstunden oder eine individuelle Regelung (z.B. das Verschieben der Arbeit in die Abendstunden) kann eine Möglichkeit sein. Allerdings besteht in Deutschland kein Recht auf Home-Office und Ihr Arbeitgeber kann verlangen, dass Sie einen längeren Zeitraum Urlaub nehmen. Wichtig ist es, alle Abmachungen, die Sie mit Ihrem Chef bezüglich der Kinderbetreuung angesichts der Schulschließungen treffen, schriftlich festzuhalten.

Kann ich die Kinder zu Oma und Opa bringen?

Die Kinder von den Großeltern betreuen zu lassen ist nicht ratsam, sagte der Direktor des Instituts für Virologie an der Berliner Charité, Christian Drosten. Denn ältere Menschen gehören zu der Risikogruppe, für die eine Infektion mit dem Coronavirus ernsthafte Folgen haben kann.

CSU-Chef Markus Söder will wegen der Coronavirus-Krise auf Bundesebene über die Reglungen zur Lohnfortzahlung reden. Man müsse sich das Instrumentarium genau anschauen, sagte der bayerische Ministerpräsident am Freitag in München. Da er davon ausgehe, dass es überall in Deutschland zu Schulschließungen kommen könnte, sei dies eine nationale Herausforderung. Deswegen werde man unbedingt über die Lohnfortzahlung reden müssen, «das ist ganz wichtig».

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