Bild: Matthias Balk
Revision abgelehnt 19.06.2023

Münchens Star-Koch Alfons Schuhbeck muss in den Knast

+++ Update: 19. Juni 2023 – 14:28 Uhr +++

Jetzt ist es beschlossene Sache! Münchens Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Er war wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden und hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Jetzt hat aber der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Revision abgelehnt. Heißt für den Starkoch, er wandert ins Gefängnis.

+++ Ursprungsmeldung: 16. Januar 2023 – 16:38 Uhr +++

Nachdem am Freitag (13.01.22) bekannt geworden ist, dass der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck sein Anwaltsteam gewechselt hat, ist es jetzt offiziell. Der Fall landet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Landgericht München hat mitgeteilt, dass die Begründung seiner Revision fristgerecht eingegangen sei.

Bundesgerichtshof prüft jetzt das Verfahren

Der Karlsruher Bundesgerichtshof soll jetzt den Prozess auf Verfahrensfehler prüfen. Sollte er welche finden, dann muss das Landgericht München nochmal neu verhandeln. Falls nicht, dann hat Schuhbeck einen Haftaufschub erreicht. In dieser Zeit könnte der Starkoch Investoren suchen, die seine Gewürzgeschäfte übernehmen und zusätzliche seine Steuerschulden bezahlen. Denn wenn die bezahlt werden, wäre unter Umständen eine Bewährungsstrafe denkbar.

Neuer Anwalt an Schuhbecks Seite

Wie vergangene Woche bekannt geworden ist, wird Schuhbeck von einem neuen Anwalt vertreten. Dieser soll auf Revisionsverfahren spezialisiert sein. Immer noch ist unbekannt, wie Schuhbeck seine Revision begründet. Er war wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

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