Das zehnjährige Mädchen war 1981 am Ammersee verschleppt und in eine vergrabene Kiste gesperrt worden, das Kind erstickte darin jämmerlich. Knapp drei Wochen später wurde die Leiche von der Polizei in dem Wald entdeckt. Erst im Jahr 2010 wurde ein ehemaliger Nachbar der Herrmanns wegen des spektakulären Verbrechens zu lebenslanger Haft verurteilt, der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil.
Der Fall Herrmann zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit dem Zivilprozess an diesem Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg will Kläger Michael Herrmann auch versuchen, die immer noch ungeklärten Rätsel des Falls etwas aufzuhellen. «Das Strafverfahren hat sehr viele Fragen offen gelassen», sagte er. Herrmann vermutet, dass es weitere Täter gibt.
Der Bruder verlangt Schmerzensgeld von mindestens 20.000 Euro. Er mache geltend, «dass er durch die Tat des Beklagten und auch durch den damit im Zusammenhang stehenden Strafprozess schwere psychische Belastungen sowie einen Tinnitus erlitten habe», erläuterte Gerichtssprecher Andreas Dumberger. Der in Lübeck inhaftierte 66 Jahre alte Täter entgegne, er sei der falsche Beklagte. «Denn er habe die Tat nicht begangen.» Der Verhandlungstermin diene der Anhörung des Klägers. Der 66-Jährige hingegen werde nicht zum Termin erscheinen, sagte Dumberger.
Der Verteidiger des verurteilten 66-Jährigen sieht das Zivilverfahren ebenso wie Kläger Herrmann als Chance, dass die offenen Fragen des Falls ein weiteres Mal beleuchtet werden. Anwalt Walter Rubach will darüber hinaus trotz der BGH-Entscheidung von 2011 den Fall auch strafrechtlich noch nicht verloren geben. Er bereite derzeit einen Wiederaufnahmeantrag vor, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.