Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Schließung von Gaststätten und das Beherbergungsverbot für Touristen in der Corona-Krise abgelehnt. Die Regelungen seien „nicht offensichtlich rechtswidrig“, erklärte das Gericht am Donnerstag. Eine Hotelkette hatte gegen die jüngsten Corona-Maßnahmen geklagt.
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht den Maßnahmen insgesamt zustimmt. Vielmehr wiederholte der Senat auch Zweifel an der Grundlage für die jetzt beschlossenen Maßnahmen. Bei einem Eilverfahren müsse aber eine Folgenabwägung getroffen werden und dabei überwiege „im Hinblick auf die enorm steigenden Infektionszahlen das Schutzgut Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen die betroffene freie wirtschaftliche Betätigung.“
Die Maßnahmen seien nicht offensichtlich unverhältnismäßig – auch deswegen, weil für die betroffenen Betriebe Entschädigungen angekündigt worden seien.