Cathy Hummels setzt sich vor Verhandlungsbeginn im Landgericht München I im Gerichtssaal auf ihren Platz. Foto: Tobias Hase/Archivbild
29.04.2019

Schleichwerbungsklage gegen Cathy Hummels abgewiesen

Das Münchner Landgericht hat am Montag (10.00 Uhr) sein Urteil über eine Schleichwerbungsklage gegen die Influencerin Cathy Hummels verkündet. Die ehemalige Moderatorin und Ehefrau von Bayern-München-Fußballprofi Mats Hummels hat sich die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb eingehandelt, weil sie in gut einem Dutzend Instagram-Beiträgen für ihre 465.000 Follower die Hersteller ihrer Schuhe und Bekleidung nannte und die Webseiten der Unternehmen verlinkte. Der in Berlin ansässige Verein hatte ihr deswegen eine Abmahnung wegen unlauterer Werbung ins Haus geschickt.

Hummels wehrte sich mit dem Argument, sie mache bezahlte Werbung auch als solche kenntlich. Für die beanstandeten Beiträge hat sie nach eigenen Angaben kein Geld oder andere Gegenleistungen erhalten.

Der Verband Sozialer Wettbewerb ist unter Prominenten für seine Abmahnungen bekannt und gefürchtet. Ein Fall machte 2014 Schlagzeilen: Damals verklagte der Verein den Starkoch Alfons Schuhbeck, weil dieser eine orientalische Kräutermischung unter dem Namen «Sexgewürz» verkaufte. Schuhbeck gewann.

In den vergangenen Monaten hat der Verein nun neben Hummels auch Fitness-Model Pamela Reif und andere Promis der Influencer-Szene in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Insgesamt wurde nach Verbandsangaben eine zweistellige Zahl von Abmahnungen verschickt. In der Influencer-Szene herrscht nun Unsicherheit, was noch erlaubt ist und was nicht.

Das Urteil wird jedenfalls nicht das Ende der Auseinandersetzungen um Schleichwerbung bedeuten. Hummels‘ Influencer-Kollegin Pamela Reif war ebenfalls von dem Verband verklagt worden, hatte vor dem Landgericht Karlsruhe verloren und zieht nun in die nächste Instanz.


dpa-infocom, Foto: Tobias Hase

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