25.03.2014, 15:49 Uhr
Ein Ingolstädter Anwalt und die Drogeriemarktkette Rossmann klagen, weil sie das seit 2013 geltende Finanzierungsmodell für verfassungswidrig halten. Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem Beitrag um eine verdeckte Steuer, für die die Bundesländer als Partner des Staatsvertrages keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Außerdem verletze der Beitrag den Gleichheitsgrundsatz und die Handlungsfreiheit, trugen sie in der mündlichen Verhandlung vor. Unternehmen mit vielen Betriebsstätten würden zudem viel stärker belastet als Firmen mit nur einem Standort. Das Urteil soll am 15. Mai verkündet werden.
Vertreter der Staatsregierung, des Bayerischen Rundfunks (BR), des ZDF und des Deutschlandradios hielten die Klagen für unbegründet, ebenso wie ein Vertreter des Bayerische Landtags, wo der Staatsvertrag im Mai 2011 ratifiziert worden war. Das alte System habe neu geregelt werden müssen, sagte ein BR-Vertreter. Es habe eine steigende Zahl von Schwarzsehern gegeben und die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Rundfunkgebühren sei gesunken nach dem Prinzip: «Der Ehrliche ist der Dumme». Die neue Regelung sei viel gerechter. Außerdem profitierten alle von den öffentlich-rechtlichen Angeboten, da diese zur Kultur, zum demokratischen Diskurs und zur Meinungsbildung beitrügen. Angesichts von Internet, Smartphone und Tablet sei eine Berechnung nach Geräten nicht mehr zeitgemäß.
Es stelle keiner infrage, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wertvolle Einrichtung sei, die alle finanzieren müssten, sagte Rossmann-Anwalt Holger Jacobj. Trotzdem sei fraglich, ob dies mit solchen Ungleichheiten und Unterschieden geschehen müsse. Unternehmen mit vielen Standorten wie Rossmann oder die Autovermietung Sixt fühlen sich im Nachteil, weil sie für jede Filiale extra zahlen müssen. Die Zahl und die Art der Empfangsgeräte spielen keine Rolle. Dabei gebe es in den etwa 1750 Drogeriemärkten weder Fernseher oder Radios noch internetfähige Computer, bemängelte Rossmann.
Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass Radio, Fernsehen und Internet in allen Wohnungen und Betriebsstätten genutzt würden. Diese Vermutung könne auch nicht widerlegt werden, kritisierte Jabobj. Dabei hindere die Erwerbstätigkeit die Beschäftigten vielfach daran, diese Angebote wahrzunehmen. Dafür würden die Angestellten auch nicht bezahlt. «Ich müsste schon als Justiziar einschreiten, wenn wir feststellen würden, dass sie ständig in irgendwelchen Foren des Deutschlandradios chatten», sagte der Justiziar von Rossmann, Stefan Kappe.
Derzeit zahlt die Drogeriekette für alle Filialen rund 280 000 Euro. Würden alle Beschäftigten unter einem Dach arbeiten, wären nur knapp 39 000 Euro fällig, rechnete Jacobj vor. Die Drogeriemarktkette und die Autovermietung Sixt klagen deshalb vor Verwaltungsgerichten.
Sie berufen sich dabei auch auf ein Gutachten, das sie vor knapp zwei Wochen vorgelegt haben. Danach bescheren die Beiträge den öffentlich-rechtlichen Anstalten Mehreinnahmen von mindestens 3,2 Milliarden Euro. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen die Pflicht, die Bürger nicht über das notwendige Maß hinaus zu belasten. Die ARD wies diese Zahlen zurück. Außerdem beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder Mitte März, den Rundfunkbeitrag ab 2015 von 17,98 auf 17,50 Euro im Monat zu senken. Eine weitere Senkung lehnten sie ab, auch um mehr finanziellen Spielraum zu haben und den Beitrag stabil zu halten. Außerdem soll damit vielleicht die Werbung reduziert werden.
dpa-infocom / ck