Die klagende Familie habe sich den Platz in einer teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, «weil der Jugendhilfeträger nicht in die Puschen gekommen ist», sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag in der Außenstelle des Gerichtshofes in Ansbach.
Darum müsse die Stadt München seiner Ansicht nach den Differenzbetrag zwischen der teuren Kita und einem Platz in einer kommunalen Einrichtung für drei Monate zahlen. Der Platz in der Kita habe zwar Luxus-Angebote umfasst, dafür könne die Familie aber nichts – sie habe ja keine Alternative gehabt. Der Richter nannte es «ein sogenanntes Friss-oder-Stirb-Angebot». Ein abschließendes Urteil formulierte er damit zwar noch nicht, das wurde aber für den laufenden Verhandlungstag erwartet.