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Bis Herbst 16.07.2024

Reiseveranstalter FTI Touristik insolvent: Entschädigung für Pauschalreisende kommt

Das war ein Schock für Tausende Urlauber vor den Sommerferien! Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik hat Anfang Juni pleite gemacht und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert.

Jetzt sollen die Betroffenen Pauschalurlauber, die dadurch ihren Urlaub nicht antreten konnten, entschädigt werden.

FTI-Pleite: Entschädigung für Pauschal-Urlauber

Nach der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI sollen betroffene Pauschalreisende in den nächsten Monaten ihre Entschädigungen erhalten. Ein genauer Starttermin für die Auszahlungen wurde von der Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds nicht bekannt gegeben.

Insgesamt sind mehr als 300.000 stornierte und bereits angetretene Reisen betroffen. Auch Kosten, die Reisende vor Ort aufbringen mussten, um ihre bereits begonnenen Reisen fortzusetzen, könnten nun erstattet werden.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Über den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht für einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch für einzeln gebuchte Flüge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.

Originalbeitrag, 3. Juni 2024: 

Bekommen Sie ihr Geld zurück?

Der Deutsche Reisesicherungsfonds sorgt dafür, dass Pauschalreisende, die mindestens zwei Leistungen wie Flug und Hotel gebucht haben ihre Vorauszahlungen erstattet bekommen. Einzelbuchungen wie zum Beispiel ein Mietwagen sind aber nicht abgesichert.

Was ist ein Sicherungsschein und warum ist er wichtig?

Das Dokument bestätigt, dass die Reise bei einer Insolvenz abgesichert ist und deckt den gezahlten Reisepreis sowie die Kosten für eine selbst organisierte Rückreise.

Wie kommen Sie zurück?

FTI arbeitet daran, dass bereits angetretene Reisen planmäßig beendet werden. Wo das nicht möglich ist, wird eine Rückreise organisiert. Betroffene sollen den Reisesicherungsfonds kontaktieren, wenn Probleme auftreten.

Was passiert mit einer gebuchten Reise ab dem 04.Juni?

Diese werden wahrscheinlich nicht oder nur teilweise durchgeführt. Reisende sollten besser Alternativen planen.

Welche Buchungsplattformen sind betroffen?

Reisen konnten über verschiedene Plattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, HolidayCheck und FTI-eigene Seiten gebucht werden. Drittanbieter-Buchungen (z.B. TUI, Alltours) sind nicht betroffen.

Welche Marken sind betroffen?

Die Insolvenz betrifft mehrere Marken, darunter 5vorFlug, BigXtra GmbH, DriveFTI und Cars and Camper.

Welche Rechte haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber?

Arbeitnehmer können ihren Urlaub wegen der Insolvenz nicht verschieben und sind auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen.

An wen können Sie sich bei spezifischen Fragen wenden?

FTI bietet eine FAQ auf der Webseite und eine Hotline (+49 (0)89 710 45 14 98) an.

Wie gehts weiter?

Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, der das weitere Vorgehen festlegt. Der Reisesicherungsfonds kümmert sich um die Rückführung der Kunden.

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