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30.05.2022

Impfpass, G-Nachweis und Co.? Reiseregeln in den Pfingstferien

Am kommenden Freitag starten bei uns in Bayern die Pfingstferien. Nach 2 Jahren Coronapause wollen viele Familien heuer zum ersten Mal wieder in den Urlaub.

Trotzdem gibt es noch die ein oder anderen Corona-Reiseregeln zu beachten.

Rückreise nach Deutschland

Die aktuell gültige Corona-Einreiseverordnung schreibt noch bis zum 31. Mai für alle Personen über zwölf Jahren einen 3G-Nachweis vor.  

Gesundheitsminister Lauterbach will 3G aber bis Ende August aussetzen. Grund seien sinkende Fallzahlen.

Vom 1. Juni an müssen Reiserückkehrer und andere Einreisende damit nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gelten noch strengere Regeln: Sie müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Diese Regelung soll auch in den kommenden Monaten weiter fortbestehen.

Urlaub in Europa

Aktuell ist kein europäisches Land mehr vom Robert Koch-Institut als Corona-Hochrisiko-Gebiet eingestuft. Dennoch gibt es in vielen Ländern Einreisebestimmungen

Ägypten

Vollständig Geimpfte benötigen für die Einreise nach Ägypten keinen weiteren Test. Der Impfnachweis muss über ein digitales Zertifikat (QR-Code) erfolgen.

Ungeimpfte müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt) vorlegen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Genesene mit nur einer Impfung (außer Johnson & Johnson) – sind Ungeimpften gleichgestellt und benötigen ebenfalls einen negativen Test. Bei Ankunft in Ägypten muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden. Außerdem verlangen die Behörden 25 bis 30 Euro für ein Einreisevisum

Frankreich

Geimpfte oder Genese können ohne Nachweis einreisen, Ungeimpfte benötigen einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt)

In der Öffentlichkeit wie z.B. Verkehrsmittel, Restaurants, Diskotheken, Beherbergungsbetriebe, Geschäfte, Museen, Freizeitparks, gibt es keine Maskenpflicht mehr und es muss weder ein Impfzertifikat, noch ein negativer Test vorgelegt werden. Auch Obergrenzen für Kontakte und Veranstaltungen gibt es nicht.

Griechenland

Urlauber müssen bei der Einreise weder einen negativen Test noch ein Impfzertifikat vorzeigen. Es besteht eine generelle FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Verkehrsmitteln. Die Maskenpflicht wird allerdings zum 1. Juni aufgehoben.

Italien

Ab Juni müssen Reisende nach Italien nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die Maskenpflicht gilt dann auch nur noch in Schulen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die bisherigen Maskenregeln bzw. Personenbegrenzungen im Auto wurden landesweit aufgehoben. In allen Verkehrsmitteln besteht bis 15. Juni weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.

Kroatien

Die Einreise ist ohne 3G-Nachweis und Registrierung möglich.

Hotels, Restaurants, Cafés und andere Lokale sind geöffnet. Die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen und im öffentlichen Verkehr wurde aufgehoben.

Österreich

Die Einreise ist ohne Auflagen möglich. Ab 1. Juni gibt es keine Maskenpflicht mehr im ÖPNV und in Supermärkten. Ausnahme: Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. In Wien bleibt die Pflicht auch im ÖPNV und in Apotheken bestehen.

Spanien

Urlauber brauchen bei der  Einreise weiterhin einen Impf-, Test- oder Genesungs-Nachweis. Bei der Einreise muss ein Formular ausgefüllt werden, außer man verfügt über ein gültiges digitales EU-Covid-Zertifikat.

Die Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ungeimpfte müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt) vorlegen

Noch mehr Urlaubsländer gibt es hier.

 

 

 

 

 

 

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