Bild: Tobias Hase
16.04.2021

Regelung in München für Kitas und Schulen ab 19. April

Was heißt das konkret?

Nur noch Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierten Spielgruppen.

An den 4. Klassen der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt.

An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Für den Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern brauchen die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schultages ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests.  Dieses  müssen sie auf Anforderung vorweisen. Andernfalls müssen sie in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Die Testpflicht gilt mindestens zweimal wöchentlich.

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