YouTube Logo auf einem I-Phone. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv
28.01.2016

Gericht weist erneut Klage von Gema gegen YouTube ab

Das Oberlandesgericht (OLG) München wies eine Schadenersatzklage am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit am Donnerstag das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14).

Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. «Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen», sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH). «Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.»

Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet? Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.

 

dpa-infocom

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