Rechtsstreit um DFB Logo. Foto: Uli Deck/Archiv
23.03.2017

Rechtsstreit um DFB-Logo vor dem OLG München

In einem langjährigen Rechtsstreit um das DFB-Logo geht es heute vor dem Oberlandesgericht München um die Frage, welche Verkaufserfolge der DFB mit seinen selbst vertriebenen Retro-Trikots hat, die an die Outfits der Nationalmannschaft beim «Wunder von Bern» im Jahr 1954 erinnern sollen. Der Streitwert des Verfahrens wird mit 1,5 Millionen Euro angegeben (Az: 6 U 4058/15).

Auslöser für den Rechtsstreit waren Auto-Fußmatten mit Adler und Retro-Shirts, die die Warenhauskette Real anlässlich der Fußball-WM 2014 auf den Markt bringen wollte. Eine DFB-Tochter argumentierte, sie habe die Markenrechte am Adlerlogo und die Verwendung lizenziert. In mehreren gerichtlichen Instanzen ging es unter anderem um die Fragen, ob der DFB das Adlersymbol schützen lassen durfte – da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme – und wie entscheidend die Worte «Deutscher Fussball-Bund» sind, die auf den beanstandeten Produkten fehlen.

Zuletzt hatte das Münchner Landgericht geurteilt (Az.: 11 HKO 18717/14 vom 22. Oktober 2015), in Bezug auf die Fußmatten bestehe keine Verwechslungsgefahr. Der Antrag auf Unterlassung hinsichtlich der Verwendung des T-Shirts ergebe sich aber aufgrund der EU-Marke. Gegen das Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt.

dpa-infocom

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