05.08.2013

Radl versus Auto

06.08.2013, 04:00 Uhr

Generell gilt: Die größte Gefahr für Radler sind rechtsabbiegende Autofahrer, die die weiter geradeaus fahrenden Radler gerne mal übersehen – obwohl klar geregelt ist, dass hier der Autofahrer dem Radler die Vorfahrt lassen muss. Aber es gibt noch viele weitere Konfliktpunkte und falsche Auslegungen von Verkehrsregeln:

Falsch: Für Radfahrer gilt das „Rechts-Überholen-Verbot“
Richtig: Radfahrer dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Leider gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer ausreichend Platz lassen müssen.

Falsch: Fahrräder müssen in dafür ausgewiesenen Fahradparkplätzen geparkt werden.
Richtig: Solange Fußgänger nicht behindert werden darf ich mein Radl überall parken.

Falsch: Wenn ein Radweg da ist, müssen Radfahrer ihn benutzen.
Richtig: Nur auf Radwegen mit den blauen Radwegschildern muss man fahren.

Falsch: Auf dem Zebrastreifen haben Radfahrer Vorrang, genau wie Fußgänger.
Richtig: Wenn Radfahrer Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben.

Falsch: Radfahrer müssen immer hintereinander fahren.
Richtig: Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ausnahmen: In Fahrradstraßen dürfen Radfahrer immer zu zweit nebeneinander fahren, ebenso dann, wenn sie einen „geschlossenen Verband“ (ab 16 Radfahrern) bilden. Autofahrer müssen dann hinter den Radfahrern bleiben, wenn zum Überholen nicht genug Platz vorhanden ist.

Falsch: Beim Schild „Radfahrer absteigen“ muss man runter vom Rad.
Richtig: Dieses Zusatzschild kann nicht zum Absteigen zwingen. Wenn es an einer Baustelle steht, die den Radweg versperrt, darf man trotzdem auf die Fahrbahn ausweichen.

Falsch: Unterwegs mit dem Handy telefonieren ist nur im Auto verboten.
Richtig: Das Gerät während der Fahrt in der Hand zu halten und zu benutzen kostet Radfahrer 25 € Verwarnungsgeld.

Falsch: Beim Abbiegen müssen Radfahrer die ganze Zeit den Arm ausstrecken.
Richtig: Wenn man das Handzeichen gegeben hat, kann man z. B. nach dem Einordnen auf einer Linksabbiegerspur den Arm wieder herunternehmen, oder auch während des Abbiegens.

Falsch: Ohrhörer sind für Radfahrer verboten.
Richtig: Verboten sind Ohrhörer nur dann, wenn das Gehör wesentlich beeinträchtigt wird.

Falsch: Tempo 50 in der Stadt gilt auch für Radfahrer.
Richtig: 50 km/h innerorts gelten ohne Zeichen für die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur für Kraftfahrzeuge. Radfahrer müssen aber immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

uk/ Aufmacherfoto: Marian Sigler, Andreas06, wikipedia.org, jeweils gemeinfrei lizenziert

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