Bild: Frank Leonhardt
28.06.2016

Prozess um zweite Stammstrecke der Münchner S-Bahn

Angefochten wird in diesem Verfahren der Planfeststellungsbeschluss für den westlichen Abschnitt der Strecke von München-Laim bis zur Innenstadt am Stachus.

In einem früheren Prozess hatte der VGH Besitzern von Läden am Münchner Marienhof einen Anspruch auf Ergänzung der Planfeststellung hinsichtlich des Lärmschutzes zugesprochen. Die mündliche Verhandlung in dem neuen Verfahren wird bei Bedarf am folgenden Tag fortgesetzt.

Mehrere Anlieger in der Nähe des Hauptbahnhofs haben gegen den Planfeststellungsbeschluss zum westlichen Abschnitt des Milliardenprojekts geklagt. Sie stören sich unter anderem an Beeinträchtigungen durch die Baustelle und an einem geplanten Treppenaufgang, der von der neuen Strecke an die Oberfläche führen soll. Nach Angaben der Planer gibt es dafür allerdings keine Alternative.

Die Planungen für die zweite S-Bahn-Röhre durch die Münchner Innenstadt hatten zuletzt eine entscheidende Hürde genommen: Inzwischen besteht Baurecht für die gesamte Strecke. Bevor mit dem Bau begonnen wird, muss aber die Finanzierung noch einmal endgültig geklärt werden, und zwar auf Basis einer neuen Kostenschätzung. Zuletzt waren Kosten von rund drei Milliarden Euro im Gespräch. Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass in diesem Jahr mit vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen wird. Die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant.

 

dpa-infocom

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