Ein Paternoster in Betrieb. Foto: Jan Woitas/Archiv
26.05.2015

Protest gegen Paternoster-Fahrverbot 

Laut neuer Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber dafür sorgen, «dass Personenumlaufaufzüge nur von durch ihn eingewiesenen Beschäftigten verwendet werden». Das bedeutet: Für Besucher müssen die altertümlichen Aufzüge, die im Amtsdeutsch Personenumlaufaufzüge heißen, künftig gesperrt werden.

In München ist davon beispielsweise der Paternoster im Polizeipräsidium betroffen. Der Paternoster-Verein München hat laut Münchner SPD bereits Widerstand gegen die neue Regelung angekündigt; in den Protest stimmte am Dienstag auch die SPD-Stadtratsfraktion ein. «Die Betriebssicherheitsverordnung schießt eindeutig übers Ziel hinaus», sagte Stadträtin Ulrike Boesser. «Man kann alles übertreiben.» Auch in anderen Städten wie in Stuttgart wird gegen die Neuregelung protestiert.

dpa-infocom

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