Nicht zu viel trinken, sonst ist auch auf dem Wasser der Führerschein weg 26.06.2023

Promillegrenze: Das gilt beim Tretbootfahren und Stand-up-Paddling

Sommerzeit ist Wassersportzeit! Wenn die Sonne vom Himmel strahlt und die Temperaturen steigen, gibt es nichts Besseres, als sich auf dem Wasser zu vergnügen. Tretbootfahren und Stand-up-Paddling sind zwei der heißesten Trends in der Wassersportszene. Sie ermöglichen es dir, auf dem Wasser zu cruisen und dabei eine Menge Spaß zu haben. Doch bevor du dich ins nasse Vergnügen stürzt, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten, insbesondere die Promillegrenze auf dem Wasser. Denn Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen, selbst wenn du dich auf einem Tretboot oder auf einem SUP-Board befindest.

Promillegrenze auf dem Wasser - das gilt

Das überrascht vielleicht viele: Für Tretboote und Stand-up-Paddleboards (SUPs) gelten die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr. Denn die Freizeitsportgerätschaften werden tatsächlich als Fahrzeuge betrachtet, genauer gesagt als Wasserfahrzeuge. Das bedeutet, dass die Fahrer und Paddler einen Promillewert von 0,5 nicht überschreiten dürfen. Und wenn es zu Ausfallerscheinungen kommt, liegt die Grenze sogar schon bei 0,3 Promille.

Also immer daran denken: Verantwortungsbewusst beim Alkoholkonsum in Kombination mit dem Wassersport sein. Denn wenn du gegen diese Regeln verstößt, kann es teuer werden! Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Aber das ist noch nicht alles – ab einem Promillewert von 1,1 drohen dir laut Polizei sogar der Führerscheinentzug und möglicherweise eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Und im schlimmsten Fall könntest du sogar eine Freiheitsstrafe erhalten.

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