Bild: Carsten Rehder
03.09.2020

Polizei nutzt Gästelisten auch für kleinere Delikte

Die Polizei in Bayern hat Daten von Gästelisten aus der Gastronomie in einzelnen Fällen auch zur Verfolgung eher kleinerer Delikte genutzt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor, wie die Deutschen Presse-Agentur berichtet.

Der Antwort zufolge griffen die Beamten mit Stand Ende Juli in 24 Fällen auf die Gästelisten zurück, die Besucher etwa von Restaurants oder Biergärten ausfüllen. Dreimal ging es dabei um Betrug, je einmal um Diebstahl und Beleidigung. Viele Abfragen beziehen sich allerdings weiter auf gravierendere Fälle der Strafverfolgung, etwa Mord und Totschlag, gefährliche Körperverletzung oder Bedrohung. Dreimal wurden die Listen für die Suche nach Vermissten herangezogen.

Zugriff verhältnismäßig?

Mitte Juli hatte eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben, dass die bayerische Polizei solche Gästeliste-Daten nutzt. Innenminister Joachim Herrmann verteidigte danach das Vorgehen, die Gästelisten aus Restaurants könnten „im Einzelfall wichtige Ermittlungsansätze liefern“. Gerade Kapitalverbrechen müssten sorgfältig ausermittelt werden, damit der Täter seine gerechte Strafe erhalte.

Ein Sprecher seines Ministeriums betonte am Mittwoch, dass im Einzelfall ein Zugriff auf die Gästeliste-Daten auch bei weniger schweren Delikten verhältnismäßig sein könne. Der Gesetzgeber habe allerdings keine bestimmte Delikt-Schwere vorgeschrieben, weshalb das Vorgehen der Ermittler völlig legal und immer eine Einzelfallentscheidung sei, auch in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft.

„Vertrauen der Bürger zerstört“

FDP-Fraktionschef Martin Hagen kritisiert das Vorgehen der Ermittler gerade bei weniger gravierenden Fällen der Strafverfolgung trotzdem: „Ich halte das für hochproblematisch. Diese Gästelisten wurden ausschließlich zur Pandemiebekämpfung eingeführt. Eine Zweckentfremdung zerstört das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Corona-Regeln“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ am Mittwoch.

Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Vorfälle in mehreren Bundesländern, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, hatten eine Diskussion darüber losgetreten.

dpa-infocom

Zur Übersicht

Auch interessant