Die Stimmung im bayerischen Landtag ist angespannter geworden. In der letzten Legislaturperiode wurden 26 Abgeordnete aufgrund erheblicher Störungen verwarnt, was bald teuer werden könnte.
Ab dem 1. Juni werden laute oder beleidigende Unterbrechungen der Sitzungen im bayerischen Landtag mit einem Ordnungsgeld von bis zu 4000 Euro geahndet. Eine entsprechende Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD beschlossen, die diesen Antrag gemeinsam eingereicht hatten. Lediglich die AfD stimmte dagegen.
Die vier Fraktionen erklären, dass der Gesetzentwurf die Debattenkultur stärken soll und betonen, dass es sich nicht um ein Gesetz handele, das speziell der AfD schaden soll. Sie merken jedoch an, dass die kommunikativen Standards seit dem Einzug der AfD in den Landtag stark gelitten haben.
In der Praxis wird bei Störungen zunächst eine Verwarnung ausgesprochen. Bei gravierenden oder wiederholten Störungen kann ein Ordnungsgeld von bis zu 2000 Euro, bei Wiederholungstätern von bis zu 4000 Euro, folgen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, störende Abgeordnete von Sitzungen auszuschließen. Die Entscheidungen über Ordnungsgelder trifft das Präsidium des Landtags.
Die Einführung des Ordnungsgeldes soll das respektvolle Miteinander im Landtag fördern und klare Grenzen setzen. Abgeordnete, die sich angemessen verhalten, müssen keine Sorge vor dem neuen Ordnungsgeld haben, so Michael Hoffmann von der CSU.