Das Vorhaben ermöglicht es den Angaben zufolge nun, dass Content Creator und Influencer sich bei Fällen von Hass oder Hetze in einem einfachen Online-Verfahren mit Prüfbitten an die Justiz wenden können. Zuvor war das Programm nur für Medienunternehmen, Journalisten und bestimmte Internet-Plattformen zugänglich. Hasskriminalität habe ein erschreckendes Ausmaß erreicht, sagte Eisenreich. Deshalb sei es ein besonderes Anliegen, die erfolgreiche Initiative auf Content Creator auszuweiten.
Nach Zahlen der BLM gab es im gesamten Zeitraum der Initiative mehr als 1.200 Prüfbitten. Bis Februar dieses Jahres kamen demnach auf 226 Klageerhebungen 149 rechtskräftige Urteile. Diese beinhalteten Geldstrafen und Freiheitsstrafen zwischen drei und neun Monaten auf Bewährung. Die Aufklärungsquote liege bei mehr als 90 Prozent.