Das zuständige Kreisverwaltungsreferat begründete das für das gesamte Stadtgebiet geltende Verbot mit der symbolträchtigen Bedeutung des Datums. Die zeitliche Verlegung um einen Tag sei geboten, um in Erinnerung an die Pogromnacht 1938 die Würde der Opfer zu schützen, erklärte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle.
Zugleich untersagte das KVR, dass die Pegida-Anhänger an «historisch belasteten Orten» wie der Feldherrenhalle aufmarschieren dürfen.