Auch Bayern wollte diesen Punkt der Bund-und-Länder-Beschlüsse für Ostern übernehmen.
Aber: Kurzfristig hat Kanzlerin Merkel eine Sitzung mit den Ministerpräsidenten einberufen und die Umsetzung der Maßnahmen gestoppt.
„Die Idee der sogenannten Osterruhe war ein Fehler. Dieser Fehler ist einzig und allein mein Fehler, denn letztendlich trage ich die Verantwortung für alle Entscheidungen.“
Angela Merkel
Die Rechtslage sei in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar, zu viele Fragen würden dabei ohne Lösung bleiben.
Bei einem öffentlichen Statement im Anschluss an die Beratungen hat die Kanzlerin sich für die entstehende Verunsicherung entschuldigt.
Auch Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte die Beschlüsse kritisiert.
Alle beschlossenen Regelungen der Bund und Länder vom Dienstag gelten weiterhin, nur die Osterruhe werde dabei gekippt. Der Gründonnerstag wäre also damit wieder ein ganz normaler Werktag. Alle anderen beschlossenen Maßnahmen – unter anderem die Verlängerung der Lockdowns bis mindestens 18. April und verschärfte Regeln in Hotspots – sollen aber weiterhin gelten. Diese Regeln gelten in München und der Region.
Gründonnerstag und Karsamstag sollten wie „Sonn- und Feiertage“ behandelt werden. Heißt also für viele: arbeitsfrei. Supermärkte sollten als Ausnahme am Karsamstag öffnen, allerdings nur zum Lebensmittelverkauf.
Hat der Bäcker geöffnet und findet mein Arzttermin statt? Was ist mit der Müllabfuhr? Wer genau arbeitet und wer nicht? Die Beschlüsse hatten viele Fragen aufgeworfen und für Unklarheit gesorgt – deswegen haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten sich kurzfristig doch noch einmal zusammengesetzt und die Regelung gekippt.