Spazieren und Wandern gehen, Motorradtouren oder Ostereiersuchen mit Nichten und Neffen: Die freie Zeit an Ostern wirft neue Fragen auf, was in Zeiten von Corona erlaubt ist und was nicht.
Grundsätzlich gilt nach wie vor: Beschränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf das absolute Minimum. Konkrete Szenarien, was an Ostern erlaubt ist und was nicht, finden Sie hier:
Eine Mutter stellte diese besorgte Frage ihres Sohnes der Münchner Polizei auf Twitter – die Antwort der Polizei dürfte für Beruhigung gesorgt haben.
https://twitter.com/PolizeiMuenchen/status/1244520205008723969
Erlaubt ist in Bayern im Moment nur der Kontakt zu den Personen, mit denen Sie zusammen leben – ausgenommen der Besuch des Lebenspartners. Damit müssen Sie leider in diesem Jahr auch von Osterbesuchen bei Ihren Lieben absehen. Außerdem gehören insbesondere ältere Menschen wie Oma und Opa zur Risikogruppe und sollten daher im Moment so wenig Kontakt wie möglich haben. Allerdings gibt es auch zahlreiche Möglichkeiten, trotzdem Zeit miteinander Zeit zu verbringen – beispielsweise über Videochats.
Auch mit „Sicherheitsabstand“ ist das vorsätzliche Treffen anderer Personen als derer, mit denen Sie zusammenleben nicht erlaubt. Das Rausgehen, zum Beispiel zum Spazieren, ist nur alleine oder in Begleitung der Personen, die im gleichen Haushalt leben, erlaubt.
Selbstverständlich – solange Sie die Suche in den eigenen Garten oder die Wohnung verlagern. Auch das Suchen von Ostereiern auf einer Wiese sei laut Polizei erlaubt, wenn Sie keinen anderen Garten haben – allerdings nur, solange sich dort keine anderen Personen aufhalten.
So schön das Frühlingswetter auch sein mag: Auch sogenannte „Vergnügungsfahrten“ mit dem Motorrad sind nicht erlaubt. Das ist weder Sport an der frischen Luft, noch ein „triftiger Grund“, die Wohnung zu verlassen. Erlaubt seien höchstens sogenannte „Besorgungsfahrten“, zum Beispiel zum Einkaufen – da jedoch an den Feiertagen die Supermärkte geschlossen haben, sind auch diese nicht möglich.
Grillen ist nur im Bereich des eigenen Hauses, also zum Beispiel im eigenen Garten und nur mit den Personen, die bei Ihnen in einer Wohnung leben, erlaubt. Auch Freunde und andere Angehörige dürfen Sie also nicht zu sich nach Hause einladen.
Für öffentlich zugängliche Plätze wie beispielsweise an der Isar gilt, dass man sich dort nicht „aufhalten“ darf. Sprich: Selbstverständlich können Sie sich für fünf Minuten auf einer Parkbank niederlassen – allerdings mit Picknickdecke, Grillgut und Co. zu einem Ort zu gehen oder fahren mit dem Vorsatz, sich dort längere Zeit aufzuhalten, ist nicht gestattet.
Auch zur Osterzeit finden keine öffentlichen Gottesdienste statt. Sie können viele Gottesdienste aber online im Livestream, verfolgen. Die meisten Kirchen, Moscheen und Synagogen sind dennoch geöffnet und können besucht werden – nur eben alleine.
Gegen einen Spaziergang mit Ihren engsten Verwandten, mit denen Sie zusammen wohnen, ist nichts einzuwenden. Allerdings sollten Sie sich dabei auf die Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnorts beschränken. Warum Sie außerdem vom Bergwandern, Klettertouren und auch Wassersport absehen sollten, lesen Sie hier.
Auch Ministerpräsident Söder warnte, von Osterbesuchen abzusehen. Die Polizeikontrollen würden um die Feiertage noch einmal erhöht werden.
https://twitter.com/PolizeiMuenchen/status/1247911606798950400
Was beim Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen droht, kann im bayerischen Bußgeldkatalog nachgelesen werden – draufklicken zum Vergrößern!
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