Eine Maskenpflicht in Autos für Hotspots und ein verlängerter Lockdown: Das sind die Beschlüsse der stundenlangen Beratungen von Bund und Ländern, die so auch in Bayern umgesetzt werden sollen.
In Regionen mit einer Inzidenz von unter 100 sind Treffen zwischen zwei Haushalten mit maximal 5 Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt.
Liegen die Regionen darüber, kommt es zu entsprechenden Verschärfungen („Notbremse“) – inklusive einer nächtlichen Ausgangssperre von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Bei Autofahrten im privaten Pkw gilt eine Maskenpflicht, wenn die Mitfahrer nicht aus dem eigenen Haushalt sind.
Ursprünglich hatte die Regierung eine sogenannte „Osterruhe“ beschlossen, bei der der Gründonnerstag und der Karsamstag als „Sonn- und Feiertag“ behandelt werden sollten. Kurzfristig hat die Kanzlerin die Umsetzung dieser Regel aber doch gestoppt. Das sind die Hintergründe.
Künftig muss jeder bei der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, nicht nur wenn er aus einem Risiko- oder Mutationsgebiet kommt. Auch für Flugreisende gilt diese Regelung.
Insofern die Inzidenzwerte entsprechend niedrig sind, sollen wieder die gleichen Regeln gelten, wie bereits jetzt. Das heißt: Bei einer Inzidenz unter 50 ist Shopping ohne Termin erlaubt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 gilt für die Geschäfte zusätzlich: Terminshopping-Angebote („Click & Meet“), ein Kunde pro 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage eines aktuellen (24 Stunden) negativen Tests.
Bei einer Inzidenz von unter 50 dürfen dann auch die Außengastronomie, Theater Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos öffnen, es wird kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich wieder erlaubt. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt: Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos mit vorheriger Terminbuchung und aktuellem Coronatest. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit aktuellem Corona-Test wird dann erlaubt.
Nach Ostern werden Schulen in Orten unter 100 im Wechselunterricht wieder öffnen. Die Abschlussklassen (inklusive Grundschüler der vierten Klasse) dürfen auch in Orten über 100 im Präsenzunterricht in die Schulen zurückkehren. Zwei Mal pro Woche sollen Schüler und Lehrer getestet werden – in Hotspots ist die Teilnahme am Unterricht dann auch nur erlaubt, wenn ein negatives Ergebnis vorliegt. Für Kinderbetreuungseinrichtungen verbleibt es dagegen bei den bisherigen Regelungen (Schließung mit Notbetreuung ab Inzidenz 100).
„Die dritte Welle rollt durch Bayern“
Markus Söder
Mit einer Inzidenz von 110 liege Bayern deutschlandweit auf Platz 6. Der Inzidenzwert der Stadt München liegt Stand heute bei 80,0. Über 100 liegen derzeit der Landkreis Freising und der Landkreis Dachau.
Ab dem 12. April soll außerdem mit mehr Impfungen und mehr Tests eine Perspektive für Hotspots geschaffen werden. Mit einem Modell nach dem Vorbild Tübingens könnte es dann auch eher Lockerungen geben: Mit einem stärkeren Test- und Impfmanagement solle zwei Wochen lang in mehreren Städten ausprobiert werden, wie Öffnungen auch in sogenannten Hotspots mit Werten über 100 möglich werden können.
Ab dem 27. März 2021 kann jeder Bewohner einer Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtung wieder mehr als einen Besucher pro Tag empfangen. Die Notwendigkeit eines aktuellen negativen Testnachweises und die übrigen Schutzvorschriften zugunsten der Bewohner bleiben wie bisher bestehen.
Ab dem 1. April soll bei rund 6.000 Hausärzten geimpft werden. Damit will man Menschen Vorerkrankungen besser erreichen und frühzeitig mehr Flexibilität in den Impfprozess bringen.