05.09.2013

Opposition: Mollath-Entscheidung Klatsche für Merk

05.09.2013, 12:34 Uhr

Die Karlsruher Richter warfen ihren Kollegen in Bayern vor, ihre Würdigungen nicht eingehend genug abgefasst, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben. «Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.»

Die Beschlüsse verletzten Mollath in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Sache wurde deshalb zur erneuten Entscheidung ans Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen. Mollath ist zwar inzwischen auf freiem Fuß. Dennoch sei die nachträgliche verfassungsrechtliche Überprüfung wichtig, erläuterte das Bundesverfassungsgericht – «denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person».

dpa-infocom / ms

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