Bild: Friso Gentsch (Symbolbild)
29.05.2020

Österreich lockert die Maskenpflicht

Ab dem 15. Juni fällt die Maskenpflicht unter andere beim Einkaufen und beim Restaurantbesuch dort weg.

Nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich (zum Beispiel in Arztpraxen oder Apotheken) und bei „Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann“ – also beispielsweise beim Friseurbesuch – müsse dann eine Maske getragen werden, erklärte der österreichische Kanzler. 

Weitere Freiheiten für die Gastronomie

Außerdem dürfen die Restaurants in Österreich bis 1 Uhr nachts – geöffnet haben. Zuvor mussten diese spätestens um 23 Uhr zusperren. Zum Vergleich: In Bayern müssen Gastronomen derzeit (29. Mai) spätestens um 22 Uhr schließen.

Zwar muss zwischen den einzelnen Tischen im Restaurant nach wie vor ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, allerdings gibt es auch Lockerungen darüber, wie viele Personen pro Tisch erlaubt sind – bis jetzt durften dort maximal vier Erwachsene an einem Tisch (plus etwaige, dazugehörige Kinder) sitzen. Künftig dürfen darüber die Wirte gemeinsam mit den Gästen entscheiden.

Nach wie vor ist Vorsicht geboten

Trotz der weiteren Lockerungen warnte Kurz die Österreicher: Zwar seien die Infektionszahlen im Land „rapide“ gesunken – könnten jedoch genauso schnell wieder ansteigen.

Auch auf Bayern kommen im Juni weitere Lockerungen zu – unter anderem dürfen Kinos und Freibäder wieder öffnen, viele touristische Angebote nehmen ihren Betrieb wieder auf. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier.

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