Stationäre Angebote für längeren Aufenthalt
Grundsätzlich gilt, es gibt diverse Angebote in München und der Region, damit Obdachlose nicht in der Kälte frieren müssen. Leider werden die Angebote von den Betroffenen nur sehr ungern in Anspruch genommen. Grund dafür sind die geltenden Regeln in den Unterkünften z.B.
- Kein Alkohol
- Keine Tiere (Hunde etc.)
- Feste Zeiten zum kommen und gehen (zum. in den Abendstunden)
- Feste Essenszeiten
Oder es gibt persönliche „Verspannungen“ mit einzelnen Personen. Die Einrichtungen versuchen, eine „Resozialisierung“ durchzuführen. Also es sollen notwendige Behördengänge gemacht werden, Arztbesuche etc. und das setzt die Bewohner oft unter Druck, den sie nicht haben wollen, weshalb in einigen Fällen zügig wieder gegangen wird.
Mobile Angebote:
Es gibt zahlreiche mobile Angebote. Hierzu zählen:
- Wärmebusse
- Suppenmobile
- Kältebus
- Caritas Mobil (ist als mobile Arztpraxis eigentlich das ganze Jahr unterwegs)
- Bahnhofs Mission
Diese dienen als fixe Anlaufstellen an bekannten Orten und dort können dann z.B. warme Klamotten, Decken, Schlafsäcke etc. abgeholt werden und dazu auch mal eine Suppe, ein Tee oder Kaffee getrunken werden. Auch hier gilt das Alkohol und Drogen Verbot.
Blaulicht-Hilfe:
Wenn Sie eine obdachlose Person sehen und sich unsicher fühlen, können Sie jederzeit die 112 oder die 110 rufen. Grundsätzlich gilt, es wird angefahren, wie bei jedem anderen Menschen auch! Häufig sind die Obdachlosen bei den Einsatzkräften bekannt und man kann die Situation vor Ort schnell einschätzen und sich mit der Person absprechen. Problematisch sind hier aber tatsächlich mehrere Faktoren:
- Der Obdachlose hat die selben Grundrechte wie jeder Bürger. Sprich: er darf bis zu einem gewissen Maß für sich selbst entscheiden! Aber und das ist das spannende und die Zwickmühle zu gleich, es müssen die Mündigkeitsfaktoren gegeben sein
- Die Person muss Voll Geschäftsfähig sein (also nicht betrunken bzw. nur bis zu einem gewissen Maß)
- Die Person darf sich und andere nicht gefährden
- Die öffentliche Ordnung darf nicht beeinträchtigt oder gestört werden – bedeutet, wenn die Polizei, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst mehrmals am selben Tag zur selben Person fahren muss, weil ein Bürger sich beim Notruf meldet, dann stört das die Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es werden Mittel gebunden, die woanders fehlen.
Ist eine oder mehrere dieser Punkte gegeben, kann man kurzfristig Maßnahmen durchführen, auch wenn die Person diese nicht möchte:
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- Schutzhaft (Wird eine erneute Störung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung so wieder sichergestellt)
- Ärztliche Zwangsuntersuchung / Zwangseinweisung in eine Medizinische Einrichtung (Klinik oder Psychiatrie)
Wie kann ich als Einzelperson helfen?
- Gespräch suchen: viele Obdachlose freuen sich über ein Gespräch. So wird auch schnell und einfach klar, ob die Person Hilfe benötigt. Wichtig: auf Augenhöhe begegnen!
- Hilfe holen: wenn die Person nicht mehr ansprechbar ist, oder eindeutig unterkühlt, zögern Sie nicht, Hilfe zu holen: 110 oder 112 wählen!
- Spenden: Egal ob eine warme Decke, Mütze oder Schal – im Winter kann alles helfen, was warm hält. Bei Essens-Spenden auf Haltbarkeit achten: geeignet ist zum Beispiel Brot oder Obst.