20.10.2015

NSU-Prozess: Wem gehört die Sandale im ausgebrannten Wohnmobil?

Das ergibt sich aus einem DNA-Gutachten, dass das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstagmorgen im Prozess verlas. Die DNA dieses Mädchens sei eindeutig nachgewiesen. Allerdings gebe es kein Vergleichsmaterial, mit dessen Hilfe die Identität festgestellt werden könne. Nebenklägerin Antonia von der Behrens sagte, damit sei erwiesen, dass der NSU bislang noch nicht bekannte Unterstützer gehabt haben müsse.

Anschließend begann das Gericht damit, Videos zu sichten, die das NSU-Trio mit Überwachungskameras in seiner Fluchtwohnung in Zwickau aufgezeichnet hatte. Auf einem dieser Bilder war Beate Zschäpe zu sehen, die offenbar Wäsche in den Hinterhof trug.

Zschäpe ist im NSU-Prozess die Hauptangeklagte. Sie muss sich als mutmaßliche Mittäterin der Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen verantworten, die die Bundesanwaltschaft der Gruppe vorwirft.

Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass ein anderer OLG-Senat zwei Befangenheitsanträge gegen das Gericht abgelehnt hat. Zschäpe und der wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Ralf Wohlleben hatten vergangene Woche die Ablehnung der Richter beantragt.

dpa-infocom

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