Das Oberlandesgericht verlas Listen von Beweisstücken und Spurenauswertungen und führte sie damit als Beweismittel ein. Dagegen ging das Gericht zunächst nicht auf die Aussagen der Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben ein, mit denen beide im Dezember ihr jahrelanges Schweigen beendet hatten.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gab bekannt, dass Zschäpe eine weitere Stellungnahme zu ihrem im Dezember gestellten Antrag auf Entbindung ihrer drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm abgegeben habe. Entschieden ist darüber noch nicht. Zschäpe hatte spätestens im Sommer 2015 mit den drei Anwälten gebrochen.
Zur Seite stehen ihr inzwischen als zusätzlicher vierter Pflichtverteidiger der Münchner Jurist Mathias Grasel und als Wahlverteidiger dessen Kanzleikollege Hermann Borchert. Götzl kündigte an, am Mittwoch den wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagten Wohlleben vernehmen zu wollen. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass Wohlleben die wichtigste Mordwaffe des NSU besorgte.