Um die Waffen des NSU geht es bei einem weiteren Verhandlungstag. Foto: Boris Roessler/Archiv
24.02.2016

NSU-Prozess kann weitergehen: Befangenheitsanträge abgelehnt

Erneute Anträge im NSU-Prozess

Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten in der vergangenen Woche gestellt hatten. Der Beschluss wurde am Mittwoch vor Beginn der Verhandlung an die Prozessbeteiligten verteilt.

Damit kann der Prozess fortgesetzt werden. Es war geplant, dass es am Mittwoch um das Waffenarsenal des NSU geht. Dazu soll ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes aussagen.

Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin aller Verbrechen des NSU verantworten. Dazu gehören vor allem die neun rassistisch motivierten Morde der Gruppe. Wohlleben soll die Tatwaffe vom Typ «Ceska» beschafft haben, die bei diesen Morden verwendet wurde.

dpa-infocom

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