Das Angebot der Richterkammer, dass der Prozess schnellst möglichst zu Ende gebracht wird, hat Boateng Verteidigung soeben abgelehnt. Der Fußballspieler könne das Angebot nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, vor allem nicht in Hinsicht auf seine drei Kinder. Das bedeutet: Der gesamte Fall muss samt Zeugen komplett neu aufgerollt werden. Möglich wäre beispielsweise gewesen, dass die Prozessparteien ihre Berufung zurücknehmen und das ursprüngliche Urteil rechtskräftig wird.
Nachdem das Amtsgericht München Jérôme Boateng schon vergangenes Jahr wegen Körperverletzung verurteilt hat, steht er jetzt wieder vor Gericht. Denn das Urteil im September 2021 – eine Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro – wurde damals nicht rechtskräftig. Das Verfahren geht deshalb jetzt in die Verlängerung.
Ab 10 Uhr (20.10.22) findet der Auftakt im Prozess gegen den ehemaligen Nationalspieler statt. Damals hatte der Richter es als erwiesen angesehen, dass Boateng seine Ex-Freundin beim gemeinsamen Urlaub in der Karibik ins Gesicht geschlagen hat.
Nicht nur Boateng, der die Vorwürfe bestritten hatte, hatte gegen das Urteil 2021 Berufung eingelegt, auch die Staatsanwaltschaft. Sie ging von gefährlicher Körperverletzung aus.
Nach seiner Verurteilung hatte Boateng seinen Anwalt ausgetauscht. Laut dem neuen Anwalt seien im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht „wichtige Umstände nicht ausreichend gewürdigt worden.“
Zwei Verhandlungstage sind angesetzt. Morgen (21.10.22) soll voraussichtlich schon das Urteil fallen.