Bild: Peter Kneffel
Während der "Radentscheid" noch geprüft wird 22.05.2023

Neues Radgesetz für Bayern: CSU und Freie Wähler legen Entwurf vor

Knapp zwei Wochen vor der Gerichtsentscheidung zum Radentscheid legen CSU und Freie Wähler ihren Entwurf für ein Fahrradgesetz vor. Von den Initiatoren des Volksbegehrens kommt Kritik.

Bis 2030 sollen 1.500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängiges Radverbindungsnetz entstehen. Das sieht der Entwurf des Radgesetzes vor, den die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern am Montag in München vorgestellt haben. Außerdem setzt das Gesetz auf mehr Verkehrssicherheit, eine zentralisierte Planung von Infrastrukturprojekten und eine günstigere Mitnahme des Fahrrads in Zügen, für einen Euro pro Fahrt und Fahrrad. Das Gesetz soll bereits am Dienstag (23.05.) im Landtag diskutiert werden.

„Wir wollen, dass deutlich mehr Menschen als bisher das Fahrrad als günstiges und klimafreundliches Verkehrsmittel nutzen – in der Stadt und auf dem Land“

– Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl

Kritik der Initiatoren zum „Radentscheid Bayern“

Die Staatsregierung steht in Sachen Radgesetz im Wahljahr unter besonderem Handlungsdruck. Am 7. Juni will der bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob das von mehr als 100.000 Unterstützern beantragte Rad-Volksbegehren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Die Staatsregierung hält das Volksbegehren rechtlich für unzulässig.

Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens und Vorsitzende des ADFC Bayern kritisiert, dass parallel zur laufenden Gerichtsverhandlung schnell ein zweiter Radgesetzentwurf vorgelegt wird und dass der Radentscheid Bayern – im Gegensatz zu den Radentscheiden in Berlin und NRW – nicht an der Erarbeitung des angestrebten Radgesetztes beteiligt wurde. Außerdem bleibe der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu vage und hinter dem Gesetzentwurf des Bündnisses Radentscheid zurück. So fehle ein konkretes Ziel zur Steigerung des Radverkehrsanteils.

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