Ab Dienstag sollte man vor allem auf den Tacho noch mehr als sonst achten: Wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt, dem droht direkt ein Führerscheinentzug! Doch nicht nur zu schnelles Fahren wird härter bestraft, auch beim Parken und mehr gibt es Änderungen. Das sind die Neuerungen im Detail:
So viel kostet Raserei ab dem 28. April 2020:
bis 10 km/h | 20 Euro (vorher 10 €) | |
11 – 15 km/h | 40 Euro (vorher 20 €) | |
16 – 20 km/h | 60 Euro (vorher 30 €) | |
21 – 25 km/h | 70 Euro + 1 Punkt | |
26 – 30 km/h | 80 Euro + 1 Punkt | + 1 Monat Fahrverbot |
31 – 40 km/h | 120 Euro + 1 Punkt | + 1 Monat Fahrverbot |
41 – 50 km/h | 160 Euro + 2 Punkte | + 1 Monat Fahrverbot |
51 – 60 km/h | 240 Euro + 2 Punkte | + 1 Monat Fahrverbot |
61 – 70 km/h | 440 Euro + 2 Punkte | + 2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 600 Euro + 2 Punkte | + 3 Monate Fahrverbot |
bis 10 km/h | 30 Euro (vorher 15 €) | |
11 – 15 km/h | 50 Euro (vorher 25 €) | |
16 – 20 km/h | 70 Euro (vorher 35 €) | |
21 – 25 km/h | 80 Euro + 1 Punkt | + 1 Monat Fahrverbot |
26 – 30 km/h | 100 Euro + 1 Punkt | + 1 Monat Fahrverbot |
31 – 40 km/h | 160 Euro + 1 Punkt | + 1 Monat Fahrverbot |
41 – 50 km/h | 200 Euro + 2 Punkte | + 1 Monat Fahrverbot |
51 – 60 km/h | 280 Euro + 2 Punkte | + 2 Monate Fahrverbot |
61 – 70 km/h | 480 Euro + 2 Punkte | + 3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 680 Euro + 2 Punkte | + 3 Monate Fahrverbot |
Vor allem im Zusammenhang mit Radfahrern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern gab es einige Änderungen:
Ab dem 28. April gibt es genaue Definitionen darüber, wie viel Abstand beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern oder Fahrern von E-Scootern gewahrt werden muss, nämlich:
Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf künftig nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Die unerlaubte Nutzung von Seitenstreifen, Geh- und Radwegen wird auch teurer – hier gibt’s bis zu 100 Euro Geldbuße (zuvor: 25 €).
Wer sich im Stau nicht an die korrekte Bildung oder Nutzung einer Rettungsgasse hält, wird ebenfalls härter bestraft:
Keine Rettungsgasse zu bilden kann dann mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft werden.
Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft werden.
Parken auf Gehwegen | 55 Euro (vorher: 30 €) |
Parken an sog. unübersichtlicher Stelle | 35 Euro (vorher: 15 €) |
Parken in Feuerwehrzufahrten | 55 Euro (vorher: 35 €) |
Parken auf Behindertenparkplätzen | 55 Euro (vorher: 35 €) |
Parken in der zweiten Reihe mit Behinderung des Straßenverkehrs | 80 Euro + ein Punkt (vorher: 25 €) |
Halten in der zweiten Reihe | 55 Euro (vorher: 15 €) |
Auch bei Lärmbelästigung und Verstößen gegen den Umweltschutz drohen Ihnen ab dem 28. April höhere Geldbuße: Unnötige Lärm- oder Abgasbelästigung kostet dann 80 Euro (vorher: 10 Euro). Und wer unzulässig in eine Umweltzone fährt, muss künftig zwanzig Euro mehr zahlen: Dies kostet dann statt 80 Euro in Zukunft 100 Euro.