Das Nutzungskonzept wurde am 4. Juli 2017 einstimmig vom Bauausschuss gebilligt.
Das Gebiet rund um den sanierungsbedürftigen Bahnhof soll unter dem Leitbild „Natur findet Stadt“ weiterentwickelt werden. Entlang des ehemaligen Industriegleises wird neben einer Nord-Süd-Verbindung für Radfahrer und Fußgänger ein Trockenbiotop angelegt. Für Fußgänger soll zusätzlich eine West-Ost-Querung ermöglicht werden. Drei Brücken und der Bahnhof selbst werden ebenfalls ertüchtigt.
Um den rauen Charme des Ortes zu erhalten, verzichten die Planer auf eine komplette Umgestaltung der Anlage. Als Ort der Jugendkultur dient der Bahnhof als Begegnungsort. Musikräume im Untergeschoss und eine Toilettenanlage auf dem Bahnhofsvorplatz runden das Konzept ab. Die Gleise werden überdies nicht entfernt, denn die Anlage könnte im Falle der Genehmigung eines Bahn-Nordrings eventuell reaktiviert werden.
Der ehemalige S-Bahnhof Olympiastadion im Norden Münchens (Am Riesenfeld) wurde im Vorfeld der Olympischen Sommerspiele 1972 gebaut, um für die großen Besucherströme neben der Münchner U-Bahn mit der Münchner S-Bahn ein zweites leistungsfähiges Transportmittel zum Olympiagelände zur Verfügung zu stellen. Er wurde 1988 endgültig stillgelegt und ist seitdem als Geisterbahnhof dem Verfall preisgegeben. Als Teil des Ensembles „Olympiapark“steht der Geisterbahnhof unter Denkmalschutz Quelle: wikipedia
„New York hat seine alte Güterzugtrasse „High Line“ zum Park umgewandelt, wir beleben den ehemaligen Olympia-S-Bahnhof. Das Ziel ist das gleiche: brachliegende Flächen in der Stadt nutzbar und erlebbar machen. Indem die Radler und Fußgänger den verwilderten Ort queren, sparen sie einerseits Zeit und erleben andererseits eine spannende Symbiose von alten Industrieanlagen mit urbaner Natur“, sagt Stadträtin Dr. Evelyne Menges, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der CSU-Fraktion im Bauausschuss.
In einem konkurrierenden Verfahren entwickeln drei bis fünf Planungsteams bis Anfang 2018 Gestaltungsvorschläge, die nach Bewertung einer Jury dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.