Eine der herausragenden, 2017 beschlossenen Gesetzesänderungen ist die Einführung eines dritten Geschlechts neben „weiblich“ und „männlich“. Personen, die sich in das heteronormale Geschlechtssystem nicht einordnen lassen (wollen), können nun in offiziellen Dokumenten als „inter“ oder „divers“ bezeichnet werden.
Im kommenden Jahr steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung weiter an. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt der Wert um 75 Euro auf 4.425 Euro monatlich an. Bis zu diesem Wert müssen Arbeitnehmer Beiträge auf Ihr Einkommen zahlen. Wer mehr verdient, muss aber trotzdem nicht mehr zahlen, denn Beiträge darüber werden nicht berechnet. Bei einem Beitragssatz der Kasse von 15,6 % zahlen Gutverdiener 2018 also maximal knapp 367 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Die Grenzen werden auch bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung angehoben.
Zum Jahresende verändern viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag – auch wenn der nicht der entscheidende Faktor bei der Wahl der Krankenkasse sein sollte, ist eine Erhöhung doch vielleicht für manchen ein Grund zum Wechsel. Die Stiftung Warentest hat einen ausführlichen, stets aktualisierten Krankenkassenvergleich zusammengestellt (Kosten: 3,50 Euro)
Ab 1. Januar gilt das reformierte Mutterschutzgesetz, dies gilt nun im Gegensatz zu vorher auch für Schülerinnen und Studentinnen und beinhaltet mehr Mitspracherecht für schwangere Frauen im Hinblick auf die Gestaltung ihres Mutterschutzes und die Zeit der Schwangerschaft.
Minderjährigen Trennungskindern bzw. deren alleinerziehenden Elternteilen steht ab dem 1. Januar 2018 mehr Unterhalt zu. Die zur Berechnung herangezogenen sogenannte Düsseldorfer Tabelle hat mit der Anpassung die Einkommensgrenzen angehoben.
Hier steigen die Regelsätze, wer Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bezieht, kann sich 2018 über etwas mehr Geld freuen.
Durch die Anhebung des Grundfreibetrags, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, zahlen wir alle im neuen Jahr weniger Einkommenssteuer. Bei der Steuererklärung geht es nun mit weniger Aufwand ab, Belege müssen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden.
Die Online-Ausweisfunktion wird bald europaweit einsetzbar sein. Ab 29. September 2018 soll die Funktion bei digitalen Verwaltungsverfahren zur elektronischen Identifizierung einer Person in allen EU-Staaten anerkannt werden.
Die auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannte Funktion ermöglicht es, sich im Internet gegenüber Behörden oder Unternehmen sicher und eindeutig mit dem Personalausweis zu identifizieren – etwa für Nachfragen beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg oder der Deutschen Rentenversicherung.
Wer die eID nutzen will, muss sie auf seinem elektronischen Personalausweis frei geschaltet, die Software auf seinem PC geladen, eine Pin generiert und einen Kartenleser haben. Bisher nutzen allerdings nur wenige Deutsche die eID-Funktion ihres Personalausweises.
Die Übergangsfrist, die es Unternehmen gestattete, geringere Löhne als den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde zu zahlen, ist mit dem Jahreswechsel vorbei. Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt, das nächste Mal 2019. Ausgenommen vom Mindestlohn sind im wesentlichen Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Langzeitarbeitslose, Praktikanten, Jugendliche in einer Einstiegsqualifizierung und ehrenamtlich Tätige.
Ab dem 6. Januar 2018 können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern erstmals Auskunft über die Gehaltsstrukturen im Unternehmen fordern. Beschäftigte können alle drei Jahre eine Auskunft verlangen, ab Anfang 2021 alle zwei Jahre. Es geht nicht darum, das Gehalt eines bestimmten Arbeitnehmers in vergleichbarer Position zu erfragen – sondern vielmehr darum, das durchschnittliche Bruttogehalt der Beschäftigen im Betrieb offenzulegen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben.
Das Gesetz soll dabei helfen, eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung beim Gehalt besser nachzuweisen.
Arbeitnehmer können 2018 ihren Urlaub fast verdoppeln, wenn sie die zwischen den Feiertagen und Wochenenden liegenden Werktage geschickt in die Urlaubsplanung einbeziehen. Das geht am besten mit dem Radio Arabella Brückentage – Kalender:
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