01.01.2018

Neue Regelungen, Gesetze und Vorschriften im Jahr 2018

Das dritte Geschlecht

Eine der herausragenden, 2017 beschlossenen Gesetzesänderungen ist die Einführung eines dritten Geschlechts neben „weiblich“ und „männlich“. Personen, die sich in das heteronormale Geschlechtssystem nicht einordnen lassen (wollen), können nun in offiziellen Dokumenten als „inter“ oder „divers“ bezeichnet werden.

Sozialversicherung

Im kommenden Jahr steigen die Beitrags­bemessungs­grenzen in der Sozial­versicherung weiter an. In der Kranken- und Pflege­versicherung steigt der Wert um 75 Euro auf 4.425 Euro monatlich an. Bis zu diesem Wert müssen Arbeitnehmer Beiträge auf Ihr Einkommen zahlen. Wer mehr verdient, muss aber trotzdem nicht mehr zahlen, denn Beiträge darüber werden nicht berechnet. Bei einem Beitrags­satz der Kasse von 15,6 % zahlen Gutverdiener 2018 also maximal knapp 367 Euro im Monat für die Kranken­versicherung. Die Grenzen werden auch bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung angehoben.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Zum Jahresende verändern viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag – auch wenn der nicht der entscheidende Faktor bei der Wahl der Krankenkasse sein sollte, ist eine Erhöhung doch vielleicht für manchen ein Grund zum Wechsel. Die Stiftung Warentest hat einen ausführlichen, stets aktualisierten Krankenkassenvergleich zusammengestellt (Kosten: 3,50 Euro)

Mutterschutz

Ab 1. Januar gilt das reformierte Mutterschutzgesetz, dies gilt nun im Gegensatz zu vorher auch für Schülerinnen und Studentinnen und beinhaltet mehr Mitspracherecht für schwangere Frauen im Hinblick auf die Gestaltung ihres Mutterschutzes und die Zeit der Schwangerschaft.

Unterhaltsrecht

Minderjährigen Trennungskindern bzw. deren alleinerziehenden Elternteilen steht ab dem 1. Januar 2018 mehr Unterhalt zu. Die zur Berechnung herangezogenen sogenannte Düsseldorfer Tabelle hat mit der Anpassung die Einkommensgrenzen angehoben.

Sozialleistungen

Hier steigen die Regelsätze, wer Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung bezieht, kann sich 2018 über etwas mehr Geld freuen.

Einkommenssteuer

Durch die Anhebung des Grundfreibetrags, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, zahlen wir alle im neuen Jahr weniger Einkommenssteuer. Bei der Steuererklärung geht es nun mit weniger Aufwand ab, Belege müssen nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt werden.

Online-Ausweis­funk­tion

Die Online-Ausweis­funk­tion wird bald europaweit einsetz­bar sein. Ab 29. September 2018 soll die Funk­tion bei digitalen Verwaltungs­verfahren zur elektronischen Identifizierung einer Person in allen EU-Staaten anerkannt werden.

Die auch eID-Funk­tion (eID = electronic Identity) genannte Funktion ermöglicht es, sich im Internet gegen­über Behörden oder Unternehmen sicher und eindeutig mit dem Personal­ausweis zu identifizieren – etwa für Nach­fragen beim Kraft­fahrt­bundes­amt in Flens­burg oder der Deutschen Renten­versicherung.

Wer die eID nutzen will, muss sie auf seinem elektronischen Personal­ausweis frei geschaltet, die Software auf seinem PC geladen, eine Pin generiert und einen Kartenleser haben. Bisher nutzen allerdings nur wenige Deutsche die eID-Funk­tion ihres Personal­ausweises.

Mindestlohn

Die Übergangsfrist, die es Unternehmen gestattete, geringere Löhne als den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde zu zahlen, ist mit dem Jahreswechsel vorbei. Der Mindest­lohn wird alle zwei Jahre neu fest­gelegt, das nächste Mal 2019. Ausgenommen vom Mindest­lohn sind im wesentlichen Jugend­liche unter 18 Jahren, Auszubildende, Lang­zeit­arbeits­lose, Praktikanten, Jugend­liche in einer Einstiegs­qualifizierung und ehren­amtlich Tätige.

Entgelttransparenzgesetz

Ab dem 6. Januar 2018 können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern erst­mals Auskunft über die Gehalts­strukturen im Unternehmen fordern. Beschäftigte können alle drei Jahre eine Auskunft verlangen, ab Anfang 2021 alle zwei Jahre. Es geht nicht darum, das Gehalt eines bestimmten Arbeitnehmers in vergleich­barer Position zu erfragen – sondern vielmehr darum, das durch­schnitt­liche Brutto­gehalt der Beschäftigen im Betrieb offen­zulegen, die eine vergleich­bare Tätig­keit ausüben.

Das Gesetz soll dabei helfen, eine geschlechts­spezi­fische Ungleichbe­hand­lung beim Gehalt besser nach­zuweisen.

Brückentage

Arbeitnehmer können 2018 ihren Urlaub fast verdoppeln, wenn sie die zwischen den Feier­tagen und Wochen­enden liegenden Werk­tage geschickt in die Urlaubs­planung einbeziehen. Das geht am besten mit dem Radio Arabella Brückentage – Kalender:

https://www.radioarabella.de/arabella-aktuell/unser-thema-on-air/der-radio-arabella-brueckentage-kalender/

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