Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird zum 1. Januar von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar steigt dagegen um 0,5 Prozentpunkte. Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt dann bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens.
Von beiden Versicherungsbeiträgen tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte. Beitragszahler ohne Kinder müssen bei der Pflegeversicherung durch den Kinderlosenzuschlag (0,25 Prozent) künftig den hälftigen Anteil von 3,3 Prozent zahlen.
Während Arbeitgeber und Arbeitnehmer den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 Prozent des Bruttolohns) schon bisher jeweils zur Hälfte trugen, musste der Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,0 Prozent, je nach Krankenkasse verschieden) bis jetzt allein zahlen. Ab 1. Januar wird aber auch hier wieder das paritätische Prinzip gelten und der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen. Rechenbeispiel: Dadurch zahlen Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3000 Euro monatlich etwa 15 Euro weniger, Rentner mit einer gesetzlichen Rente von 1200 Euro rund 6 Euro monatlich weniger.
Durch das Versichertenentlastungsgesetz verringert sich der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar auf rund 171 Euro im Monat.
Bisher haben Krankenkassen bei Kleinselbstständigen, unabhängig vom tatsächlichen Verdienst, ein Monatseinkommen von 2284 Euro angesetzt, woraus sich eine monatliche Belastung für Krankenkassenbeiträge von 340 Euro ergab, die der Versicherte allein zahlen musste. Ab dem Jahreswechsel sinkt die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage nun auf 1038,33 Euro im Monat.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar von derzeit 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde. In einer zweiten Stufe folgt im Jahr 2020 eine Anhebung auf 9,35 Euro. Bereits seit 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen. Bis auf wenige Sonderfälle gilt das Lohn-Minimum somit für alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland, also etwa auch für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter.
450-Euro-Jobber müssen beachten, dass auch mit erhöhtem Mindestlohn die Grenze von 450 Euro im Monat zur Sozialversicherungsfreiheit nicht überschritten werden darf.
Das Kindergeld erhöht sich ab 1. Juli um 10 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für ein drittes Kind 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro.
Aus der neuen Düsseldorfer Tabelle, an der sich die Familiengerichte bei der Festsetzung des Unterhalts orientieren, ergibt sich ein höherer Betrag, den getrennt lebende Väter oder Mütter an ihre Kinder zaheln müssen.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt dann ab dem 1. Januar bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 354 statt bisher 348 Euro, für die Zeit vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (2. Altersstufe) 406 statt bisher 399 Euro und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 476 statt bisher 467 Euro monatlich. Davon unbeeinflusst bleibt die hälftige Anrechnung des Kindergeldes.
Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II wird erhöht
Die Unterstützungsleistungen für Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld II-Bezieher steigen auf 424 Euro für Erwachsene. Alleinstehende erhalten somit monatlich 8 Euro mehr.
Ab Juli 2019 sollen auch die Renten wieder deutlich höher ausfallen. Im Westen sollen sie um etwas mehr als drei, im Osten um knapp vier Prozent steigen. Schon ab Januar gibt es einen Zuschlag bei der Mütterrente: Statt bisher zwei Entgeltpunkte werden Müttern, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Die Einkommensgrenzen in 2019 steigen für alle Steuersätze um 1,84 Prozent, der Grundfreibetrag für Ledige in der Einkommensteuer beträgt künftig 9.168 statt 9.000 Euro. Außerdem verlängert sich die Frist der Steuerzahler für ihre Steuererklärung: Neuer Stichtag für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli.
Arbeitnehmer haben 2019 das Recht auf befristete Teilzeit. In einem Zeitraum von 1 bis 5 Jahren können Sie Ihre Stelle in eine Teilzeitstelle umwandeln und dann jederzeit auf eine Vollzeitstelle zurückkehren.
Einschränkungen: Kleine Betriebe mit unter 45 Arbeitnehmern sind ausgeschlossen und Anträge auf Brückenteilzeit können nur gestellt werden, wenn man länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist.
Strengere Regeln gelten 2019 vor allem für Vermieter, die Modernisierungskosten umlegen wollen: Sie können nur noch acht statt bisher elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Außerdem soll der Vermieter künftig offenlegen müssen, auf welche Ausnahme er sich beruft, wenn die Miete über der zulässigen Höchstmiete liegt. Tut er das nicht, kann der Mieter Geld zurückverlangen. Damit soll die bereits geltende Mietpreisbremse gestärkt werden.
Autofahrern steht 2019 ein schwieriges Jahr bevor: Ab Januar werden alle Diesel-Motoren mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter aus dem Stadtgebiet von Stuttgart verbannt, im Frühjahr und Sommer folgen Fahrverbote auch auf einigen Straßen in Köln, Bonn und dem Ruhrgebiet. In Berlin werden wohl spätestens im Juni Fahrverbote verhängt.
Gibt es in München Feinstaub-Alarm? In München werden die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für Feinstaub dank der Umweltzone seit 2012 eingehalten. Ein sogenannter „Feinstaub-Alarm“, also der Aufruf, sein Auto an bestimmten Tagen stehen zu lassen, wird deshalb in München, anders als zum Beispiel in Stuttgart, nicht ausgerufen. Stuttgart überschreitet sowohl die Grenzwerte für Feinstaub als auch für Stickstoffdioxid. Quelle: muenchen.de
Erstmals wird bei der Berechnung der Maut auch die Lärmbelästigung durch die Fahrzeuge mit einberechnet. Schwere (und laute) LKW müssen wegen höherer Straßenbelastung mehr zahlen.
Auch im Getränkemarkt soll künftig mehr auf die Umwelt geachtet werden: Neben dem Preis muss der Händler nun nämlich am Regal ausweisen, ob es sich bei den Flaschen und Dosen um Einweg- oder Mehrweg-Verpackungen handelt. Außerdem können Kunden nun noch mehr Leergut zurückbringen, denn einige Fruchtschorlen und Mischgetränke mit Molkeanteil, wie etwa Energy-Drinks werden ab dem neuen Jahr mit 25 Cent Pfand belegt.
Spätestens im Herbst 2019 müssen sich einige Bankkunden beim Online-Banking umstellen: Ab dann lassen sich Überweisungen nicht mehr mit per Post verschickten Transaktionsnummern, den sogenannten TANs, freigeben. Einige Banken bieten das Verfahren aber schon heute nicht mehr an, da es im Vergleich zu den vorhandenen Alternativen als deutlich unsicherer gilt.
Bei Telefongesprächen ins europäische Ausland müssen sich Verbraucher nicht mehr um mögliche Kostenfallen sorgen. Ab Mitte Mai darf eine Gesprächsminute in ein anderes EU-Land maximal 19 Cent kosten, eine SMS nicht mehr als sechs Cent.
Der Preis für Pakete bis zu 5 Kilo Gewicht steigt: Die Paketmarke kostet nun 7,49 Euro.
Ab dem 28. Mai gibt es neue 100- und 200-Euro Scheine: Sie sind kleiner, passen besser in den Geldbeutel und haben neue Sicherheitsmerkmale, die eine Fälschung erschweren sollen.
Seit seiner Gründung 2009 ist Whats App werbefrei. Das ändert sich ab Frühjahr 2019: Unternehmen können künftig Werbeanzeigen in dem Messenger-Dienst schalten. Diese sind zu Beginn erstmal nur im Status der jeweiligen Kontakte sichtbar.