Ab Montag wird das Leben in Bayern für gestresste Eltern, Kinder, Wirte und Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen wieder ein Stück leichter. Mit der neuen Lockerungsrunde der wegen der Corona-Pandemie verhängten Beschränkungen dürfen Gaststätten auch wieder ihre Innenbereiche nutzen, Kindergärten werden für die Vorschulkinder geöffnet und Alten- und Pflegeheime können wieder neue Bewohner aufnehmen. Weitere Lockerungsrunden stehen bereits an – ein Überblick.
Nach der Öffnung der Bier- und Wirtsgärten am vergangenen Montag folgen nun die Innenräume. Auch hier gelten die Hygieneregeln, also unter anderem Mindestabstand 1,50 Meter, Maskenpflicht solange man nicht am Tisch sitzt und die namentliche Registrierung einer Person pro Gruppe. Die darf weiterhin aus maximal zwei Hausständen bestehen. Neu ist die Lockerung der Öffnungszeiten: Im Inneren geht es bis 22.00 Uhr.
Man habe zunächst vorsichtig anfangen wollen, erklärte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die begrenzte Öffnungszeit der Biergärten bis 20.00 Uhr. Je später der Abend, desto lustiger werde es, sagte er – wohl in Anspielung auf Alkoholkonsum – und das habe man in der Innengastronomie besser im Griff. Wenn alles gut gehe, werde man aber auch draußen bald bis 22.00 Uhr sitzen dürfen.
Ab dem 30. Mai, pünktlich zum Pfingstwochenende, dürfen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, und Ferienwohnungen wieder Touristen empfangen werden. Dies gilt auch für Campingplätze, allerdings müssen die Wohneinheiten über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen. Zudem gelten die üblichen Hygienevorschriften, wie Mindestabstand und teilweise Mundschutzpflicht. Betriebseigene Schwimmbäder, Saunen, Wellness- und Fitnessbereiche bleiben geschlossen.
Auch hier dürfen viele Betriebe zum Pfingstwochenende wieder mit Sicherheitsauflagen loslegen. Freizeitparks können ihre Außenbereiche öffnen, Stadt- und Gästeführungen werden erlaubt, auch touristischer Bus- und Bahnverkehr darf wieder starten und die Seilbahnen den Betrieb aufnehmen. Die Fluss- und Seenschifffahrt darf wieder Gäste befördern. Auch die Schlösserverwaltung sperrt ihre Objekte zu Pfingsten wieder auf. Nur einige Besuchermagnete wie Neuschwanstein, Linderhof oder die Residenzen in Würzburg und München müssen bis nach dem verlängerten Wochenende warten und sind erst ab dem 2. Juni wieder zugänglich.
Offiziell nennt sich das Vorgehen weiterhin Notbetreuung, doch alle Vorschulkinder dürfen wieder den Kindergarten besuchen – auch wenn ihre Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Auch ihre Geschwister dürfen mitkommen, laut Familienministerin Carolina Trautner (CSU), weil dadurch keine neuen Infektionsketten aufgemacht würden. Zudem dürften Großtagespflegen wieder öffnen – mit maximal zehn Kindern, die von zwei oder drei Personen betreut werden. Ebenfalls weitermachen dürfen Waldkindergärten und ähnliche Einrichtungen, bei denen sich die Kinder die meiste Zeit im Freien aufhalten – ganz ohne Einschränkung der Jahrgänge.
Nein, weiterhin sollen möglichst kleine und feste Gruppen gebildet werden. Kinder mit Krankheitssymptomen dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Nach den Pfingstferien soll ein weiterer Schritt folgen, sofern die Infektionszahlen dies zulassen. Dann dürfen die künftigen Vorschulkinder zurück in die Kindergärten und Kinder, die im Herbst in den Kindergarten wechseln, zurück in die Krippe. Parallel dürfen dann auch Kinder der zweiten und dritten Klassen in die Horte.
Der generelle Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird aufgehoben. Ob neue Bewohner einziehen können, sollen die Einrichtungen selbst entscheiden, unter anderem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, sagt Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU). Jede Einrichtung braucht dafür ein individuelles Schutzkonzept.