Wir haben für euch zehn alltägliche Dinge zusammengestellt, die aber eigentlich verboten sind.
Der Wald gilt als Erholungsgebiet. Es ist demnach untersagt im Wald laut Musik zu spielen. Denn somit stört man nicht nur die Menschen beim entspannen, sondern auch die Unruhe der Tiere, die im Wald leben. Wer im Wald Musik hören möchte, sollte demnach auf Kopfhörer zurückgreifen.
Auch wenn es unter Freunden sehr beliebt ist, aber sein Netflix Account mehreren Freunden zur Verfügung zu stellen, ist rechtlich gesehen verboten. Aus diesem Grund wurden einige Netflix Noten gesperrt, da von mehreren Standorten darauf zugegriffen wurde. Teilen ist demnach nur im selben Haushalt erlaubt oder dann, wenn es durch euer Abonnement geregelt ist.
Nachdem schon in den Münchner U-Bahnen, Trams und Bussen seit 2009 ein Alkoholverbot gilt, kam 2010 auch das Alkoholverbot in den S-Bahnen.
Wer häufig im Supermarkt einkauft hat es bestimmt schon mal erlebt. Man bringt seine eigene Tasche mit und deponiert dort die Einkäufe und bringt sie dann zur Kasse. Doch erlaubt ist das eigentlich nicht. Denn sobald ein Produkt in eurer Tasche landet, auch wenn es nur deponiert wird, kann das als Diebstahl ausgelegt werden.
Sich mal schnell mit falschem Namen auf einer Internetseite anmelden ist nicht erlaubt. Wer sich unter einem "Fake-Namen" irgendwo registriert macht sich strafbar.
Das Parken eines Wohnmobils und die Übernachtung darin sind im Wald grundsätzlich untersagt. Dies dürft ihr nur mit einer Genehmigung vom Waldeigentümer machen.
Unabsichtlich kann einem schon einmal das ein oder andere Schimpfwort über die Lippen kommen. Im § 185 StGB steht allerdings geschrieben, wer eine Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begeht, kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
Das Handy-Verbot an den Zapfsäulen soll die Sicherheit gewährleisten. Denn durch das Telefonieren entsteht das Potenzial, eine statische Elektrizität zu erzeugen, die Wiederrum zu einer Funkenbildung führen kann, was das Benzin entzünden könnte.
Im Freien übernachten ist erlaubt. Allerdings nur auf einer Luftmatratze oder in einem Schlafsack. Das Aufstellen von Unterkünften wie ein Zelt ist untersagt. In manchen Fällen kann der Waldeigentümer aber um Erlaubnis gefragt werden. Diese Erlaubnis kann beim örtlichen Forstamt angefragt werden.
Hunde müssen gut erzogen werden. Denn beim Bellen müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Diese liegen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. Sobald der Hund länger als 10 Minuten bellt, gilt das als Belästigung und die Nachbarschaft kann das Ordnungsamt informieren.