Im Prozess gegen den Waffenbeschaffer des Münchner Amokläufers haben mehrere Vertreter der Nebenklage hohe Haftstrafen von zehn oder elf Jahren gefordert. Dem Angeklagten aus Marburg werden unter anderem illegaler Waffenhandel, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Zwei Vertreter von Hinterbliebenen bekräftigten zudem am Montag vor dem Landgericht München I die Ansicht auch anderer Nebenkläger, dass Philipp K. sich auch wegen Beihilfe zum Mord verantworten müsse. Er habe durch den Verkauf von mehreren Hundert Schuss Munition den Amoklauf billigend in Kauf genommen.
Der 33-Jährige habe nach dem Motto gehandelt: «Was kümmert mich das Leid der anderen – Hauptsache, der Umsatz stimmt», sagte Rechtsanwalt Jochen Uher. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vergangenen Mittwoch plädiert und eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst tötete.
Mehr als 15 Rechtsanwälte vertreten rund 25 Angehörige der Opfer in dem Prozess. Ein Urteil wird erst in den nächsten Verhandlungstagen erwartet.