Mönnings Verteidiger Alexander Stevens sagte, dass er eine sogenannte Sprungrevision zum Oberlandesgericht München eingelegt habe. Das Amtsgericht Kaufbeuren hatte die 40 Jahre alte Schauspielerin Anfang Dezember wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt.
Mönning hatte mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz im Allgäu vor drei Männern eine Art Tänzchen gezeigt und dabei den Rock gehoben. Unter den drei Männern waren zwei Zivilpolizisten, die Mönning anzeigten.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – auch weil die Schauspielerin früher eine Nonne in der ARD-Serie «Um Himmels Willen» mimte. Sie hatte ihre Nacktshow nicht bestritten, diese aber als eine Kunstaktion bezeichnet.
Gegen Mönning hatte es zunächst einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gegeben. Diesen Vorwurf hielt der Amtsrichter für nicht zutreffend, die dafür nötige sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit liege nicht vor. Er verurteilte Mönning aber wegen «Belästigung der Allgemeinheit». Anwalt Stevens hatte bereits bei der Verhandlung angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.