09.04.2014

Nacktbaden in München weiterhin nur in speziellen Bereichen erlaubt

09.04.2014, 13:23 Uhr

Das sieht die neue Badekleidungsverordnung vor, die der Münchner Stadtrat am Mittwoch beschloss. Vom generellen Nacktbadeverbot sind demnach nur sechs Bereiche ausgenommen, darunter sind ein Areal im Englischen Garten und das Flaucher-Gelände an der Isar.

Bisher war die Badeordnung vom bayerischen Innenministerium geregelt, doch die entsprechende Verordnung lief im Herbst 2013 aus – jetzt müssen die Kommunen selbst aktiv werden. Die alte Verordnung hatte grundsätzlich Badekleidung vorgeschrieben, und zwar für Wasser-, Luft- und Sonnenbaden. Allerdings wurden die Gemeinden ermächtigt, für bestimmte Plätze Ausnahmen zuzulassen. Nach dem Auslaufen dieser landesweiten Verordnung legte München nun die FKK-Gebiete neu fest. Ohne Neuregelung wäre sonst das Nacktbaden künftig in ganz München erlaubt gewesen, betonte die Stadtverwaltung.

dpa-infocom / ck

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