Obwohl die Wahl bereits mehrere Tage zurückliegt, sind sie in München und der umliegenden Region nach wie vor präsent: Die Wahlplakate, die von verschiedenen Parteien zur Wahlwerbung aufgehängt wurden. Doch wie lange dürfen diese eigentlich noch das Stadtbild zieren?
Normalerweise liegt es in der Verantwortung der Parteien, ihre Wahlplakate unmittelbar nach der Wahl zu entfernen. Laut der Münchner Plakatierungsverordnung aber spätestens nach 14 Tagen. Sollte eine Partei ihre Plakate jedoch nicht fristgerecht abnehmen, greift die Gemeinde ein und nimmt die Entfernung selbst vor. Die entstehenden Kosten werden anschließend der betreffenden Partei in Rechnung gestellt.
Neben den Wahlplakaten werfen viele Bürger auch die Frage auf, was mit den abgegebenen Wahlzetteln geschieht. Die Stadt informiert, dass diese Wahlzettel zunächst in einem Lager verwahrt werden. Dies geschieht bis zur rechtlichen Bestätigung der Wahl. Erst nach dieser Bestätigung werden die Wahlzettel ordnungsgemäß verbrannt. Interessant hierbei: Das Lager, in dem die Zettel aufbewahrt werden, befindet sich innerhalb des Stadtgebietes. Genauere Angaben zum Standort werden allerdings nicht gemacht – aus Sicherheitsgründen bleibt dies streng geheim.