23.11.2018

MVV-Gremien beschließen Tarifreform

Die Gesellschafterversammlung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) hat heute die Umsetzung der Tarifstrukturreform beschlossen. Im nächsten Schritt werden nun die Zustimmung des Münchner Stadtrates sowie der Kreistage der MVV-Verbundlandkreise eingeholt. Bei positivem Votum der Gremien tritt die Neuerung zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 in Kraft. 

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München bringt das neue Tarifmodell zahlreiche Verbesserungen mit sich: 

Sieben Zonen mit klarer Logik 

Die neue Tarifstruktur folgt einer klaren, einheitlichen Logik für das gesamte Sortiment. Für (fast) alle Fahrscheine gelten nun sieben Zonen – statt wie bisher 16 Ringe, vier Zonen und drei Räume je nach Ticketart. Das sorgt für einfacheres „Ticketlösen“. Die günstigen Einheitspreise für den Kinderfahrschein, das Semesterticket und die Fahrradmitnahme bleiben auch künftig erhalten und preisstabil, ebenso wie die Streifenkarte. Neu hinzu kommen eine Streifenkarte für Jugendliche unter 21 Jahren sowie ein verbundweites Sozialticket, wie es im Landkreis München bereits seit einigen Jahren existiert. Das im Landkreis bisher praktizierte System des Landkreispasses in Verbindung mit der IsarCard S soll in diesem Zuge auf das neue Sozialticket mit ebenfalls sieben Zonen adaptiert werden. Der erweiterte Personenkreis der Berechtigten, der auch Personen, die bis zu 20 Prozent über den gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen für Sozialleistungen liegen, sowie Inhaber der Ehrenamtskarte des Landkreises München einschließt, soll auch künftig beibehalten werden. Dafür haben sich der Sozial- sowie der Kreisausschuss des Landkreises München bereits ausgesprochen. Die endgültige Beschlussfassung dazu soll im Kreistag erfolgen. 

Mit der Sieben-Zonen-Logik sinken im Bartarif die viel kritisierten Preissprünge: Für eine Fahrt aus dem näheren Umland nach München reichen künftig drei Streifen für 4,20 Euro (Zonen M+1) statt wie bisher vier Streifen für 5,60 Euro. Dies wirkt sich durch die Lage des Landkreises München und seine große Nähe zur Stadt München für viele Landkreisbürger positiv aus. 

Mehrheit des Landkreises in den beiden innersten Zonen M und 1 

Künftig bildet der heutige Innenraum die neue Zone M (= Stadtgebiet München und zahlreiche Nachbarkommunen). Innerhalb der Zone M gibt es keine Tarifgrenzen mehr und somit nur noch eine Preisstufe für Gelegenheits- und Zeitkartenkunden. 

Die neue Zone M wurde gegenüber dem heutigen Innenraum um einige Ortschaften erweitert. Für den Landkreis München bedeutet dies, dass künftig auch Aschheim, Ottendichl, Keferloh, Putzbrunn, Potzham und Oberhaching, innerhalb der Zone M bzw. im Übergangsbereich der Zonen M und 1 liegen. Zusammen mit den Kommunen, die bereits heute zum Innenraum zählen, gehören damit rund 200.000 Landkreisbürgerinnen und -bürger aus 15 Kommunen zur Zone M. 

Aber auch die Bereiche im Landkreis, die nicht zur Zone M gehören, profitieren. Mit dem nun beschlossenen Modell ergeben sich für den Landkreis München Anpassungen bei den Zonengrenzen, die sich positiv auf den Geldbeutel der Fahrgäste auswirken. Unter anderem wurden an einigen Stellen großzügige Übergangsbereiche eingerichtet. Kommunen, die in diesen Übergangsbereichen liegen, sind zwei Tarifzonen zugeordnet. Von Haltestellen, die auf den Zonengrenzen M/1, 1/2 oder 2/3 liegen, können Fahrgäste künftig beide Tarifzonen nutzen. Je nach Fahrtrichtung (Richtung München oder stadtauswärts) gilt jeweils die preislich günstigere Tarifzone. Zum Beispiel ist für eine Fahrt von Grünwald (Übergangsbereich M/1) nach München die M-Zone zu lösen, für eine Fahrt von Grünwald nach Straßlach oder Hailafing die Zone 1. Übergangsregelungen gelten darüber hinaus etwa auch für Ober- und Unterschleißheim inkl. Lohhof (Übergangsbereich 1/2), Sauerlach mit allen Ortsteilen (Übergang 1/2), die Brunnthaler Ortsteile Faistenhaar und Hofolding (1/2), Schäftlarn mit den S-Bahnhöfen Hohenschäftlarn und Ebenhausen-Schäftlarn, Kloster Schäftlarn und Neufahrn (1/2), Aying (2/3) sowie Dürrnhaar (1/2). Mit Ausnahme der Haltestelle Garching-Forschungszentrum und der Gemeinde Aying, die aber vom Übergangsbereich 2/3 profitiert, sind damit alle Landkreiskommunen in den Zonen M oder 1 bzw. in entsprechenden Übergangsbereichen verortet. 

Harte Tarifsprünge werden auf diese Weise abgemildert und Tarifgrenzen durch geschlossene Siedlungsstrukturen vermieden. Dies kommt vor allem den zahlreichen Pendlern zugute, die täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus der Stadt in den Landkreis oder aus den umliegenden Kommunen in die Innenstadt pendeln. 

Auch die Fahrt in den Innenraum wird für den überwiegenden Teil der Bevölkerung, insbesondere für MVV-Fahrgäste mit Monats- oder Jahreskarten, deutlich günstiger. Obendrein können sie den gesamten Innenraum nutzen, ohne noch einmal extra zu bezahlen. 

Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel wird belohnt: Vorteile durch Zeitkarten 

Vielfahren wird meist günstiger durch attraktive Monats-, Abo- und Jahreskarten. So sinkt der Preis für die Monatskarte für die gesamte Zone M oder für zwei Zonen im Umland auf 55,20 Euro – und für die Jahreskarte pro Monat (Abo mit jährlicher Zahlung) sogar auf 43,50 Euro. Damit hat München die mit Abstand günstigsten Zeitkarten für Erwachsene im Vergleich der deutschen Großstadtverbünde. 

Die Streifenkarte wird auch in Zukunft 14,00 Euro kosten, also 1,40 Euro pro Streifen. Damit verdreifacht sich der Rabatt von bisher 3,5 Prozent auf künftig ca. 15 Prozent. Das sorgt für Entlastung vor allem bei den Haushalten, die regelmäßig im MVV fahren. Die Preise für Einzel- und Tageskarten werden hingegen angehoben. 

Landrat Christoph Göbel begrüßt das nun vorliegende Tarifmodell: „Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ist die Reform ein echter Gewinn. Mehr als 340.000 Einwohner zählen damit künftig zur neuen Zone M sowie der daran anschließenden
Zone 1 und profitieren von größeren Geltungsbereichen bei stabiler Preisgestaltung oder sogar Preissenkung“. Damit habe man eine sehr gute Grundlage geschaffen, in den kommenden Jahren weitere Schritte in Richtung eines zukunftsfähigen und bürgerfreundlichen öffentlichen Verkehrssystems zu unternehmen. „Durch die erfreuliche staatliche Zuwendung von 35 Mio. Euro konnte ein umfassendes Reformkonzept entwickelt werden, das für alle Gesellschafter tragfähig ist. Die nun beschlossene Reform ist ein erster und wichtiger Schritt für die Region München, um den ÖPNV attraktiver zu machen und die Menschen zum Umstieg auf „die Öffentlichen“ zu bewegen“, so Göbel weiter. 

Der Fahrplan zur Einführung der Tarifreform 

Verbundrat und Gesellschafterversammlung haben mit ihrem Beschluss die Grundlagenentscheidung getroffen. Nun wird das Reformpaket den acht Kreistagen in den MVV-Verbundlandkreisen sowie dem Münchner Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. 

Stimmen alle Gremien zu, soll die neue Tarifreform zum 15. Dezember 2019 eingeführt werden. Bis dahin werden die Tarifbestimmungen aktualisiert, Informationsmaterialien ausgearbeitet sowie Vertriebstechnik und Hintergrundsysteme für den Automaten-, Fahrzeug-, Online- und den persönlichen Verkauf angepasst. 

Alle Informationen zur Tarifreform, inklusive der unter dem Vorbehalt der oben genannten noch erforderlichen Schritte veröffentlichten Preise ab 15. Dezember 2019, gibt es unter www.mvv-muenchen.de/tarifreform. 


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