Stellen Sie sich vor, sie müssten plötzlich 500 Euro Miete mehr im Monat zahlen. Für viele würde das die Entscheidung zwischen Auszug und Bankrott bedeuten. Und um solche Schicksale drehte sich heute ein Riesen-Prozess am Oberlandesgericht in München.
Das Oberlandesgericht hat am Dienstag dem Münchner Mieterverein Recht gegeben.
Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, «gerade noch altes Recht abgreifen» zu können.
Das darf es aus Sicht des OLG allerdings nicht. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Immobilienfirma will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen will.
Der Kläger ist der Mieterverein München, er vertritt über eine Musterfeststellungsklage rund 200 Mieter des Hohenzollern-Karrees in Schwabing. Das ist der Häuserblock, der von Clemensstraße, Fallmerayerstraße, Herzogstraße und Erich-Kästner-Straße eingeschlossen wird.
Zentrales Thema im Prozess ist die Umlage von Sanierungskosten auf die Mieter
Anfang 2019 hat eine Gesetzesänderung diese Umlage eingebremst. Der beklagte Vermieter hat aber seine Sanierung und die entsprechenden Mieterhöhungen noch kurz vor knapp am 27.12.2018 angekündigt. Also kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Die Sanierung selber sollte aber erst in gut zwei Jahren losgehen.
„Trotzdem noch schnell altes Recht abzugreifen, das hält der Mieterverein für nicht zulässig“
Münchner Mieterverein e.V. auf seiner Website
Ja nachdem, ob altes oder neues Recht angewandt wird: Der Unterschied der Mieterhöhungen ist für die Mieter teilweise riesig. Eine Ehepaar ist laut Mieterverein eine monatliche Mieterhöhung von 729 Euro angekündigt worden. Nach 2019er-Recht wäre maximal eine monatliche Erhöhung von 229,95 Euro möglich.
Im alten Recht, gültig bis Ende 2018, durften jährlich elf Prozent der Kosten bei Modernisierungen auf die Mieter umgelegt werden. Im neuen Recht dürfen es nur noch acht Prozent im Jahr sein. Und was noch wichtiger ist: Es gibt eine Obergrenze, die liegt je nach Ausgangsmiete bei zwei oder drei Euro pro Quadratmeter im Monat in den sechs Jahren nach der Modernisierung.